Baha Bannouri
Zug · Familienrecht
CHF 105.–/h
Noch keine Bewertungen

Verifizierte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Zug, für Privatpersonen wie für Unternehmen – mit den Zuger Gerichten und Schlichtungsstellen erklärt.
Zug liegt im Kanton Zug, im Kanton Zug.
Zug liegt im Kanton Zug, im Kanton Zug.
Zug ist Hauptort des Kantons und Sitz seiner Gerichte. Der ganze Kanton bildet einen einzigen Gerichtskreis: Zivilsachen beurteilt in erster Instanz das Kantonsgericht Zug, Strafsachen das Strafgericht des Kantons Zug, Beschwerden gegen Verwaltungsentscheide das Verwaltungsgericht des Kantons Zug. Ein eigenes Arbeitsgericht gibt es nicht; Arbeitsstreitigkeiten gehen zuerst an die Schlichtungsbehörde Arbeitsrecht und danach an das Kantonsgericht. Mietkonflikte beginnen bei der Schlichtungsbehörde Miet- und Pachtrecht.
Weil viele Unternehmen ihren Sitz im Kanton Zug haben, sind Gesellschafts-, Handels-, Vertrags- und Steuerrecht hier besonders gefragt. Für Privatpersonen gilt dasselbe wie überall im Kanton: Mietstreit, Scheidung oder Kündigung beginnen bei denselben Zuger Stellen, ob Sie in der Stadt, in Baar oder in Cham wohnen. Die Verfahren vor den Gerichten des Kantons werden auf Deutsch geführt; im Profil sehen Sie, in welchen weiteren Sprachen eine Fachperson berät. Jeder Eintrag auf ora. ist verifiziert.
im Kanton Zug ist noch keine Fachperson registriert. Die folgenden Fachpersonen beraten per Videokonferenz in der ganzen Schweiz.
Die nächsten zuerst: Kanzleien in Zug, dann Bezirk und Kanton, dann Fachpersonen, die Sie per Videokonferenz in Ihrer Sprache beraten.
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Zug · Familienrecht
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Bevor Sie sich beraten lassen, hilft es zu wissen, wer entscheidet. Dies sind die zuständigen Behörden für Zug, jeweils mit ihrer offiziellen Website.
Quelle: Bundesamt für Statistik (BFS), swisstopo
Quelle: Bundesamt für Statistik (BFS), swisstopo
Miete
Ein Streit um Mietzins, Nebenkosten, Mängel oder eine Kündigung beginnt bei der Schlichtungsbehörde Miet- und Pachtrecht. Sie ist für alle Gemeinden des Kantons zuständig und versucht in einer Verhandlung, Mieter- und Vermieterseite zu einigen. Gelingt das nicht, stellt sie eine Klagebewilligung aus, und die Sache geht an das Kantonsgericht Zug. Eine Fachperson hilft beim Gesuch und achtet auf die kurzen Fristen.
Zuständige Behörde
Schlichtungsbehörde Miet- und Pachtrecht
Zuständig für: den ganzen Kanton
Passende Situationen
Arbeit
Der Kanton Zug hat kein eigenes Arbeitsgericht. Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis – Kündigung, Lohn, Bonus, Arbeitszeugnis – gehen zuerst an die Schlichtungsbehörde Arbeitsrecht. Kommt dort keine Einigung zustande, entscheidet das Kantonsgericht Zug. Weil im Kanton viele international tätige Unternehmen ansässig sind, spielen Konkurrenzverbote und Vergütungsfragen oft eine Rolle; eine Fachperson prüft Vertrag und Fristen.
Zuständige Behörde
Kantonsgericht Zug
Zuständig für: den ganzen Kanton
Zuständige Behörde
Schlichtungsbehörde Arbeitsrecht
Passende Situationen
Familie
Der ganze Kanton bildet einen einzigen Gerichtskreis. Trennung, Scheidung, Obhut und Unterhalt beurteilt in erster Instanz das Kantonsgericht Zug, gleich ob Sie in Zug, Baar, Cham oder einer Berggemeinde wohnen. Eine Anwältin oder ein Anwalt für Familienrecht klärt mit Ihnen Ihre Möglichkeiten und die Aussicht auf eine Vereinbarung, bevor ein Verfahren eingeleitet wird.
Zuständige Behörde
Kantonsgericht Zug
Zuständig für: den ganzen Kanton
Passende Situationen
Strafrecht
Strafuntersuchungen führt die Staatsanwaltschaft des Kantons Zug; einfache Fälle schliesst sie häufig mit einem Strafbefehl ab. Kommt es zur Anklage, urteilt das Strafgericht des Kantons Zug. Gegen einen Strafbefehl läuft nur eine kurze Einsprachefrist. Ob Sie beschuldigt sind oder Anzeige erstatten wollen: Lassen Sie sich vor der ersten Einvernahme anwaltlich beraten.
Zuständige Behörde
Staatsanwaltschaft des Kantons Zug
Zuständig für: den ganzen Kanton
Passende Situationen
Unentgeltliche Rechtspflege
Wer ein Verfahren nicht aus eigenen Mitteln bezahlen kann und keinen aussichtslosen Prozess führt, kann unentgeltliche Rechtspflege verlangen. Im Kanton Zug richtet sich das Gesuch an das Kantons- oder das Obergericht, je nachdem, wo die Sache hängig ist. Sie kann von Gerichtskosten befreien und eine unentgeltliche Rechtsvertretung umfassen. Eine Fachperson sagt Ihnen, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.
Zuständige Behörde
Unentgeltliche Rechtspflege (Gesuch beim Kantons- oder Obergericht)
Zuständig für: den ganzen Kanton
Ein Feld pro Rechtsgebiet, in dem geprüfte Fachpersonen im Kanton Zug tätig sind. Die übrigen Rechtsgebiete bleiben per Videokonferenz zugänglich.
Für diese Rechtsgebiete ist im Kanton noch niemand registriert. Fachpersonen aus anderen Kantonen beraten Sie per Videokonferenz.
Sechs häufige Situationen aus den Rechtsgebieten, in denen im Kanton Zug die meisten Fachpersonen tätig sind.
Preise auf ora.
Jede Fachperson legt ihr Honorar selbst fest und zeigt es vor jeder Buchung im Profil. Sie bezahlen ora., die die Zahlung im Auftrag der Fachperson entgegennimmt; ora. verrechnet ihre Servicegebühr als separate Position.

Bei jeder Verifizierung halten wir den Namen des Registers und das Datum fest.
Lokale Antworten, geprüft anhand offizieller Quellen. Eine Fachperson kann Ihre Situation im Detail beurteilen.
Alle Fragen ansehenBei der Wahl der Rechtsform, den Statuten, einem Aktionärbindungsvertrag oder den Verträgen mit Gründungspartnern und ersten Kunden. Eine Fachperson für Handels- und Gesellschaftsrecht begleitet auch die Anmeldung beim Handelsregister und arbeitet bei Steuerfragen mit Fachleuten für Steuerrecht zusammen. Auf ora. vergleichen Sie Profile und buchen eine erste Besprechung in Zug oder per Video.
Nein, der Kanton Zug kennt kein separates Arbeitsgericht. Ein Streit über Kündigung, Lohn oder Arbeitszeugnis beginnt bei der Schlichtungsbehörde Arbeitsrecht, die eine Einigung sucht. Gelingt sie nicht, entscheidet das Kantonsgericht Zug. Eine Anwältin oder ein Anwalt für Arbeitsrecht prüft vorher Vertrag, Fristen und Beweise.
Bei der Schlichtungsbehörde Miet- und Pachtrecht, die für alle Gemeinden des Kantons zuständig ist. Sie lädt Mieter- und Vermieterseite zu einer Verhandlung und sucht eine Einigung, etwa über eine Mietzinserhöhung, Mängel oder die Nebenkosten. Gelingt das nicht, erhalten Sie eine Klagebewilligung für das Kantonsgericht Zug. Eine Fachperson für Mietrecht hilft beim Gesuch und achtet auf die Fristen.
Die Untersuchung führt die Staatsanwaltschaft des Kantons Zug, die einfache Fälle oft mit einem Strafbefehl abschliesst. Kommt es zur Anklage, urteilt das Strafgericht des Kantons Zug, das für den ganzen Kanton zuständig ist. Haben Sie eine Vorladung oder einen Strafbefehl erhalten, lassen Sie sich sofort beraten: Die Einsprachefrist ist kurz, und vor der ersten Einvernahme lohnt sich ein Gespräch mit einer Anwältin oder einem Anwalt.
Jede Fachperson legt ihr Honorar selbst fest; es hängt vom Rechtsgebiet und vom Aufwand ab, und Sie sehen es im Profil, bevor Sie buchen. Die Servicegebühr von ora. steht auf einer eigenen Zeile und wird nie mit dem Honorar zusammengerechnet. Reichen Ihre Mittel für ein Verfahren nicht aus, können Sie unentgeltliche Rechtspflege beantragen: Im Kanton Zug richtet sich das Gesuch an das Kantons- oder das Obergericht, je nachdem, wo die Sache hängig ist.
Nächster Schritt
Wählen Sie ein Rechtsgebiet: Das Verzeichnis zeigt die Fachpersonen, die in Ihrer Nähe tätig sind.
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Nein, der Kanton Zug kennt kein separates Arbeitsgericht. Ein Streit über Kündigung, Lohn oder Arbeitszeugnis beginnt bei der Schlichtungsbehörde Arbeitsrecht, die eine Einigung sucht. Gelingt sie nicht, entscheidet das Kantonsgericht Zug. Eine Anwältin oder ein Anwalt für Arbeitsrecht prüft vorher Vertrag, Fristen und Beweise.
Bei der Schlichtungsbehörde Miet- und Pachtrecht, die für alle Gemeinden des Kantons zuständig ist. Sie lädt Mieter- und Vermieterseite zu einer Verhandlung und sucht eine Einigung, etwa über eine Mietzinserhöhung, Mängel oder die Nebenkosten. Gelingt das nicht, erhalten Sie eine Klagebewilligung für das Kantonsgericht Zug. Eine Fachperson für Mietrecht hilft beim Gesuch und achtet auf die Fristen.
Die Untersuchung führt die Staatsanwaltschaft des Kantons Zug, die einfache Fälle oft mit einem Strafbefehl abschliesst. Kommt es zur Anklage, urteilt das Strafgericht des Kantons Zug, das für den ganzen Kanton zuständig ist. Haben Sie eine Vorladung oder einen Strafbefehl erhalten, lassen Sie sich sofort beraten: Die Einsprachefrist ist kurz, und vor der ersten Einvernahme lohnt sich ein Gespräch mit einer Anwältin oder einem Anwalt.
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