Vertrauliche BeratungGeschützte Videoberatung
Ihre Klientin, Ihr Klient – direkt vor Ihnen. Wo auch immer.

Für Schweizer Anwältinnen und Anwälte gemacht
ORA bringt Ihnen neue Klientinnen und Klienten und vereinfacht Ihre Praxis: Schweizer Rechts-KI, Dossiers, Signaturen und Honorare.
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Vertrauliche BeratungIhre Klientin, Ihr Klient – direkt vor Ihnen. Wo auch immer.
Vor der Beratung bezahltDie Mandantschaft bezahlt vor der Beratung, und ORA zahlt Ihnen Ihr Honorar per Banküberweisung aus.
Neue Anfrage · ArbeitsrechtIhr nächstes Mandat beginnt hier.
Dokument unterzeichnetEin unterzeichnetes Mandat. Ohne Papier hin und her.
Was muss ich in diesem Vertrag prüfen?Schweizer Rechts-KI an Ihrer Seite.
Dossier · VertragsberatungJedes Mandat behält seinen roten Faden.
Wachstum beginnt mit einer Begegnung
ORA verbindet Menschen, die rechtlichen Rat suchen, mit Anwältinnen und Anwälten, die sie begleiten können.
Ein professionelles Profil, Ihre Rechtsgebiete und Ihre Tarife.
Chancen, gebündelt in Ihrem Arbeitsbereich.
Termin, Beratung und Betreuung an einem Ort.
Die Zahl der Anfragen hängt vom Bedarf der Klientinnen und Klienten ab. Ein Mandat ist nicht garantiert.
Je heller ein Kanton, desto weniger verifizierte Fachpersonen sind dort tätig: Hier ist noch Platz.
Mit den Pfeiltasten wechseln Sie zum benachbarten Kanton, mit Pos1 und Ende zum ersten und letzten, mit der Eingabetaste öffnen Sie die Seite des Kantons.
Geprüfte Fachpersonen im Kanton
Quelle: Bundesamt für Statistik (BFS), swisstopo
| Kanton | Geprüfte Fachpersonen |
|---|---|
| Aargau | 0 |
| Appenzell Ausserrhoden | 0 |
| Appenzell Innerrhoden | 0 |
| Basel-Landschaft | 0 |
| Basel-Stadt | 0 |
| Bern | 0 |
| Freiburg | 0 |
| Genf | 1 |
| Glarus | 0 |
| Graubünden | 0 |
| Jura | 0 |
| Luzern | 0 |
| Neuenburg | 1 |
| Nidwalden | 0 |
| Obwalden | 0 |
| Schaffhausen | 0 |
| Schwyz | 0 |
| Solothurn | 0 |
| St. Gallen | 0 |
| Tessin | 0 |
| Thurgau | 0 |
| Uri | 0 |
| Waadt | 1 |
| Wallis | 0 |
| Zug | 0 |
| Zürich | 0 |
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Vom ersten Kontakt bis zur letzten Rechnung vereint ORA die Werkzeuge, die Ihre Tätigkeit voranbringen.
Erhalten Sie neue Anfragen in Ihren Rechtsgebieten. Profil, Terminbuchung und Beratung sind vereint, damit aus einer Anfrage ein neues Mandat wird.
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ORA AI · Für das Schweizer Recht gemacht
Stellen Sie Fragen zum Schweizer Recht. Erkunden Sie Antworten mit Rechtsquellen zum Nachlesen und Prüfen.
«Was ist vor einer Kündigung nach Schweizer Recht zu prüfen?»
Laden Sie PDF- oder Word-Dateien hoch. Fassen Sie zusammen, ziehen Sie Kernpunkte heraus, erkennen Sie Risiken und vergleichen Sie Fassungen.
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Die KI unterstützt Ihre Arbeit. Sie prüfen die Quellen, passen die Entwürfe an und behalten die juristische Freigabe.

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Stufe und Zulässigkeit der Signatur hängen vom Dokument und von der Empfängerin oder dem Empfänger ab. Prüfen Sie die Anforderungen jedes Verfahrens.
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Als neue Mandantschaft über ORA zählt, wer Sie auf ORA findet und einen ersten Termin bucht. Von Ihnen selbst eingeladene Mandantschaft zählt nicht, und ORA garantiert keine neuen Mandate.
Bei Klientinnen und Klienten, die ORA vermittelt, bezahlt die Klientschaft eine Servicegebühr von 15% zusätzlich zu Ihrem Honorar; ORA zieht davon nichts ab. Keine Gebühr von ORA für Klientinnen und Klienten, die Sie selbst einladen.
Für unbegrenzte Angebote gelten die Nutzungsbedingungen.
ORA ist nicht mehrwertsteuerpflichtig: Es wird keine MWST erhoben.
Vertrauen ab dem ersten Klick
Ihre Daten und Dokumente werden in der Schweiz gehostet. Ihre Dossiers sind getrennt, der Zugriff ist auf berechtigte Personen beschränkt. Das Berufsgeheimnis prägt Ihren Arbeitsbereich.
Im Produkt gibt es keinen allgemeinen administrativen Zugriff auf den Inhalt von Dossiers. Ein ausnahmsweiser Zugriff erfordert eine schriftliche Begründung, die Genehmigung einer zweiten Person, eine auf vierundzwanzig Stunden begrenzte Dauer und eine dauerhafte Spur. Einzige Ausnahme: eine Nachricht, die eine der Parteien ORA meldet; das Team kann dann diese eine Nachricht lesen, und jedes Lesen wird protokolliert.Unseren Ansatz verstehen
Ihre Daten und Dokumente werden in der Schweiz gehostet, in Zürich.
Jedes Dossier hat seinen eigenen Zugriffsbereich. Sein Inhalt wird nie automatisch mit anderen Mitgliedern der Kanzlei geteilt.
Ihre Nachrichten und Unterlagen bleiben im Rahmen des Mandatsverhältnisses.
Die Verifizierung
Die Verifizierung erfolgt von Hand, durch einen Menschen, nicht durch einen Automaten.
Wir sehen das Anwaltsregister des von Ihnen angegebenen Kantons ein.
Wir halten den Namen des eingesehenen Registers und das Datum der Einsichtnahme fest, um sie belegen zu können.
Ihr Profil wird für Mandantinnen und Mandanten sichtbar, sobald die Verifizierung abgeschlossen ist, und nicht vorher.
Eine Regel, kein Verkaufsargument
Eine Schweizer Anwältin oder ein Schweizer Anwalt darf das Honorar nicht mit Dritten teilen, die nicht Anwältin oder Anwalt sind. ORA verrechnet ihre eigene Leistung deshalb der Mandantschaft, separat und in eigenem Namen – eine Servicegebühr von 15%, die die Mandantschaft zusätzlich zum Honorar bezahlt, als separate Zeile und nicht rückerstattbar. ORA zieht nichts von Ihrem Honorar ab: Die Mandantschaft bezahlt ORA, die die Zahlung in Ihrem Auftrag entgegennimmt und Ihnen Ihr Honorar per Banküberweisung auszahlt.
Das Mandat kommt zwischen Ihnen und der Mandantschaft zustande. ORA ist nicht Partei, erteilt keine Weisungen und greift nicht in die Führung des Dossiers ein.

Kanzleien
Eine Kanzlei vereint verifizierte Fachpersonen unter einem gemeinsamen Namen, der auf ihren Profilen erscheint. Jede Fachperson schliesst ihre eigenen Mandate ab und bleibt dafür verantwortlich; Klientschaft, Nachrichten und Dokumente werden unter den Mitgliedern nicht geteilt.
Nur eine Anwältin, ein Anwalt, eine Juristin oder ein Jurist mit verifiziertem Profil kann eine Kanzlei gründen. Sie gehören jeweils nur einer Kanzlei an, jede Kanzlei hat genau eine Leitung, und das Team von ORA prüft sie, bevor die Klientschaft sie sieht.
Sie laden eine Kollegin oder einen Kollegen mit Namen ein, wenn die Person schon auf ORA ist, sonst über die E-Mail-Adresse. Niemand sonst kann die Einladung verwenden, und die eingeladene Person tritt der Kanzlei erst bei, wenn ihr Profil verifiziert ist.
Die Parteien in den Dossiers jedes Mitglieds zählen für die ganze Kanzlei. Wer im Dossier eines Mitglieds auf der Gegenseite steht, kann der Kanzlei nicht beitreten, und die Ablehnung nennt kein Dossier.
Sobald die Kanzlei verifiziert ist, wird das Honorar der Mandate, die Sie abschliessen, per Banküberweisung an sie ausbezahlt, auf die IBAN, die sie angibt. Solange keine IBAN angegeben ist, kann die Mandantschaft Sie bereits buchen. Nur die Auszahlung wartet. Die Servicegebühr von ORA bleibt ein separater Betrag.
Das Honorar einer Anwältin oder eines Anwalts geht nur an eine Kanzlei, die von einer Anwältin oder einem Anwalt geleitet wird.
ORA beitreten
Möchten Sie sich lieber zuerst austauschen, bevor Sie ein Konto eröffnen? Hinterlassen Sie Ihre Angaben: Ein Mitglied des Teams meldet sich persönlich bei Ihnen.
Wählen Sie einen passenden Termin: Ein Mitglied des Teams stellt Ihnen ORA vor und beantwortet Ihre Fragen.
Ja. Fügen Sie Ihre Klientinnen und Klienten dem Arbeitsbereich hinzu, um Ihre Dossiers zu bündeln, Ihre Zeit zu erfassen und abzurechnen. Für Klientinnen und Klienten, die Sie selbst einladen, fällt keine Gebühr von ORA an.
Über Ihr Profil finden Sie Menschen, die rechtlichen Rat suchen, und senden Ihnen eine Anfrage. Sie entscheiden nach Ihren Abklärungen frei über jedes Mandat, insbesondere zu Interessenkonflikten. Die Zahl der Anfragen ist nicht garantiert.
Die Mandantschaft bezahlt per Karte: bei der Buchung einer Beratung, bei der Annahme eines Festpreisangebots, danach per Wochenrechnung bei einem Mandat nach Aufwand. ORA nimmt diese Zahlungen in Ihrem Auftrag entgegen und zahlt Ihnen Ihr Honorar per Banküberweisung aus. ORA behält nur ihre Servicegebühr ein, die die Mandantschaft zusätzlich zu Ihrem Honorar bezahlt. Die Bearbeitungsgebühren von Stripe werden von Ihrer Auszahlung abgezogen. Bestreitet die Mandantschaft eine Kartenzahlung, wird die betroffene Auszahlung bis zum Entscheid ausgesetzt. Sind Sie mehrwertsteuerpflichtig, steht die MWST auf einer separaten Zeile.
Ihre Daten und Dokumente werden in der Schweiz gehostet, in Zürich. Die Dossiers sind getrennt, ihr Inhalt ist berechtigten Personen vorbehalten. ORA verpflichtet sich zur Wahrung des Berufsgeheimnisses. Das Datenschutzdossier nennt die KI-Auftragsbearbeiter, die Zwecke, die Aufbewahrung und die Zugriffsregeln.
Nein. Die Dossiers sind getrennt: Inhalt, Nachrichten und Dokumente werden nicht automatisch mit anderen Mitgliedern Ihrer Kanzlei geteilt. Die Zusammenarbeit muss den Rahmen der Berechtigungen und des Mandats einhalten.
Die nötige Signaturstufe hängt vom Dokument, vom Verfahren und von den Anforderungen der Empfängerin oder des Empfängers ab. Prüfen Sie diese vor dem Versand: Eine elektronische Signatur ersetzt nicht in jedem Fall automatisch eine handschriftliche.
Die Testphase beginnt, wenn Sie ein Abo wählen und eine Karte angeben. Wenn Sie nicht kündigen, wird die Karte am 15. Tag belastet und das Abo läuft weiter. Kündigen Sie während der Testphase, wird nichts belastet: KI, elektronische Signaturen, neue Anfragen über ORA und Einladungen von Klientinnen und Klienten sind nach ihrem Ende nicht mehr verfügbar. Ihre laufenden Mandate gehen weiter: bereits gebuchte Termine und ihre Videoanrufe, Nachrichten, Dokumente und Zahlungen. Monatsabonnements sind unverbindlich.
Anwältinnen und Anwälte geben das kantonale Anwaltsregister an, in dem sie eingetragen sind; Juristinnen und Juristen reichen ihr Diplom in Schweizer Recht ein. Eine Administratorin oder ein Administrator prüft das Register oder das Diplom von Hand, und wir halten fest, was eingesehen wurde, sowie das Datum der Prüfung. Das Profil wird für Mandantinnen und Mandanten erst sichtbar, wenn diese Prüfung erfolgt ist.
Es wird nur angezeigt, solange die Verifizierung gilt: Wird sie entzogen oder das Konto gesperrt, verschwindet das Profil sofort aus den Ergebnissen. Das Datum der letzten Einsicht ins Register steht im Profil, damit Sie selbst beurteilen können, wie aktuell sie ist.
Die Mandantschaft bezahlt per Karte, bei der Buchung oder bei der Annahme Ihres Angebots, und ora. nimmt die Zahlung in Ihrem Auftrag entgegen. Ihr Honorar wird Ihnen per Banküberweisung ausbezahlt, sobald die Leistung erbracht und die Mittel verfügbar sind. Bei einem Termin ist das, wenn die Beratung beendet ist. Bei einem Festpreisangebot ist das, wenn die Mandantschaft das Mandat abschliesst oder, andernfalls, sieben Tage nach Ihrer Lieferung. Bei einem Mandat nach Aufwand ist das, wenn die Mandantschaft die jeden Montag automatisch in Ihrem Namen für die vergangene Woche ausgestellte Rechnung bezahlt hat, per Link oder automatischer Belastung. Solange ein Streitfall offen ist, wird nichts ausbezahlt. Die Bearbeitungsgebühren von Stripe werden von Ihrer Auszahlung abgezogen. Bestreitet die Mandantschaft eine Kartenzahlung, wird die betroffene Auszahlung bis zum Entscheid ausgesetzt.
Zehn Minuten nach der vorgesehenen Zeit wird der Termin von der Plattform als verpasst festgestellt, nicht von Ihnen. Sie behalten Ihr Honorar gemäss der Gebührenordnung für Stornierungen, und die Mandantschaft wird informiert. Verpassen Sie selbst den Termin, wird Ihr Honorar der Mandantschaft vollständig zurückerstattet, und die Sofortbuchung wird für dreissig Tage ausgesetzt.


Neue Mandate, eine Schweizer Rechts-KI und Ihre Kanzlei am Computer wie auf dem Smartphone. Werden Sie Teil der neuen Gemeinschaft von Anwältinnen und Anwälten auf ORA.