Baha Bannouri
Zürich · Familienrecht
CHF 105.–/h
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Verifizierte Anwältinnen und Anwälte in Horgen am Zürichsee, dem Sitz des Bezirksgerichts Horgen, mit Profilen und Terminen direkt online.
Horgen liegt im Bezirk Horgen, im Kanton Zürich.
Horgen liegt im Bezirk Horgen, im Kanton Zürich.
Horgen liegt am linken Ufer des Zürichsees und ist Hauptort des Bezirks Horgen, der vom Sihltal über Thalwil bis nach Richterswil reicht. In Horgen hat das Bezirksgericht Horgen seinen Sitz; es verhandelt Zivil- und Strafsachen erster Instanz für den ganzen Bezirk. Angegliedert sind das Arbeitsgericht Horgen und die Paritätische Schlichtungsbehörde in Miet- und Pachtsachen des Bezirks Horgen. Wer in Horgen wohnt, hat die zuständigen Stellen damit direkt vor Ort.
Am See treffen unterschiedliche Anliegen aufeinander: Mietverhältnisse in gesuchten Lagen, Stockwerkeigentum, Erbschaften mit Liegenschaften, aber auch Arbeitsverhältnisse bei Unternehmen der Region. Auf ora. finden Sie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Juristinnen und Juristen, deren Qualifikation geprüft wurde, und buchen ein erstes Gespräch in der Kanzlei oder per Video. Das Honorar legt jede Fachperson selbst fest; die Servicegebühr von ora. wird getrennt ausgewiesen.
im Kanton Zürich ist noch keine Fachperson registriert. Die folgenden Fachpersonen beraten per Videokonferenz in der ganzen Schweiz.
Die nächsten zuerst: Kanzleien in Horgen, dann Bezirk und Kanton, dann Fachpersonen, die Sie per Videokonferenz in Ihrer Sprache beraten.
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Bevor Sie sich beraten lassen, hilft es zu wissen, wer entscheidet. Dies sind die zuständigen Behörden für Horgen, jeweils mit ihrer offiziellen Website.
Quelle: Bundesamt für Statistik (BFS), swisstopo
Quelle: Bundesamt für Statistik (BFS), swisstopo
Miete
Streitigkeiten um Mietzins, Mängel oder Kündigung beginnen im Kanton Zürich vor der Paritätischen Schlichtungsbehörde in Miet- und Pachtsachen. Jeder Bezirk hat seine eigene, angesiedelt beim Bezirksgericht: in der Stadt jene des Bezirks Zürich, in Winterthur jene des Bezirks Winterthur. Massgebend ist der Ort der Wohnung oder des Geschäftsraums. Die Behörde versucht eine Einigung; gelingt sie nicht, geht der Fall an das Gericht.
Zuständige Behörde
Paritätische Schlichtungsbehörde in Miet- und Pachtsachen des Bezirks Horgen
Zuständig für: Bezirk Horgen
Passende Situationen
Arbeit
Für Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis hat jeder Zürcher Bezirk ein Arbeitsgericht, das beim Bezirksgericht angesiedelt ist, etwa das Arbeitsgericht Zürich oder das Arbeitsgericht Winterthur. Klagen können am Sitz des Arbeitgebers oder am gewöhnlichen Arbeitsort eingereicht werden. Lohn, Überstunden, Arbeitszeugnis und missbräuchliche Kündigung sind die häufigsten Themen; eine Beratung vor der Klage klärt Gerichtsstand und Fristen.
Zuständige Behörde
Arbeitsgericht Horgen
Zuständig für: Bezirk Horgen
Passende Situationen
Familie
Scheidung, Trennung, Unterhalt und Fragen zu den Kindern verhandelt in erster Instanz das Bezirksgericht am Wohnsitz eines Ehegatten, zum Beispiel das Bezirksgericht Zürich, Uster oder Meilen. Viele Verfahren lassen sich mit einer Vereinbarung abschliessen, die das Gericht genehmigt. Eine Anwältin oder ein Anwalt für Familienrecht hilft, Unterhalt und Vermögen sauber zu regeln, bevor Sie das Gesuch einreichen.
Zuständige Behörde
Bezirksgericht Horgen
Zuständig für: Bezirk Horgen
Passende Situationen
Strafrecht
Strafverfahren im ganzen Kanton führt die Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich. Sie ermittelt, erlässt Strafbefehle oder erhebt Anklage beim Bezirksgericht des Bezirks, in dem die Tat begangen wurde. Wer eine Vorladung erhält, hat das Recht, die Aussage zu verweigern und eine Verteidigung beizuziehen. Auch Opfer einer Straftat können sich anwaltlich vertreten lassen.
Zuständige Behörde
Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich
Zuständig für: den ganzen Kanton
Passende Situationen
Unentgeltliche Rechtspflege
Wer die Kosten eines Verfahrens nicht tragen kann und dessen Anliegen nicht aussichtslos erscheint, kann im Kanton Zürich unentgeltliche Rechtspflege beantragen. Das Gesuch richtet sich an das Gericht, bei dem das Verfahren geführt wird, und kann eine unentgeltliche Rechtsvertretung umfassen. Belegen müssen Sie Einkommen, Vermögen und laufende Kosten. Eine Anwältin oder ein Anwalt prüft die Voraussetzungen mit Ihnen.
Zuständige Behörde
Unentgeltliche Rechtspflege (Gesuch beim zuständigen Gericht)
Zuständig für: den ganzen Kanton
Ein Feld pro Rechtsgebiet, in dem geprüfte Fachpersonen im Kanton Zürich tätig sind. Die übrigen Rechtsgebiete bleiben per Videokonferenz zugänglich.
Für diese Rechtsgebiete ist im Kanton noch niemand registriert. Fachpersonen aus anderen Kantonen beraten Sie per Videokonferenz.
Sechs häufige Situationen aus den Rechtsgebieten, in denen im Kanton Zürich die meisten Fachpersonen tätig sind.
Preise auf ora.
Jede Fachperson legt ihr Honorar selbst fest und zeigt es vor jeder Buchung im Profil. Sie bezahlen ora., die die Zahlung im Auftrag der Fachperson entgegennimmt; ora. verrechnet ihre Servicegebühr als separate Position.

Bei jeder Verifizierung halten wir den Namen des Registers und das Datum fest.
Lokale Antworten, geprüft anhand offizieller Quellen. Eine Fachperson kann Ihre Situation im Detail beurteilen.
Alle Fragen ansehenDas Bezirksgericht Horgen ist für alle Gemeinden des Bezirks Horgen zuständig, darunter Horgen, Adliswil, Thalwil, Wädenswil und Richterswil. Es entscheidet Zivil- und Strafsachen erster Instanz. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten behandelt das Arbeitsgericht Horgen, Mietstreitigkeiten zuerst die Paritätische Schlichtungsbehörde in Miet- und Pachtsachen des Bezirks Horgen. Beide sind beim Bezirksgericht angesiedelt.
Ein Streit um Mietzins, Mängel oder eine Kündigung beginnt mit einem Schlichtungsgesuch. Für Horgen ist die Paritätische Schlichtungsbehörde in Miet- und Pachtsachen des Bezirks Horgen zuständig, die beim Bezirksgericht Horgen angesiedelt ist. Sie hört beide Seiten an und schlägt eine Einigung vor; kommt keine zustande, kann der Fall vor Gericht weitergehen. Wichtig sind die Fristen, etwa für die Anfechtung einer Kündigung. Eine Anwältin oder ein Anwalt kann Ihr Gesuch vorbereiten und Sie an der Verhandlung begleiten.
Strafverfahren im Kanton Zürich führt die Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich. Kommt es zur Anklage, urteilt in erster Instanz das Bezirksgericht Horgen. Wenn Sie eine Vorladung der Polizei oder der Staatsanwaltschaft erhalten, lassen Sie sich vor der Einvernahme beraten: Sie dürfen die Aussage verweigern und eine Verteidigung beiziehen. Eine Strafverteidigerin oder ein Strafverteidiger erklärt Ihre Rechte und begleitet Sie durch das Verfahren.
Wer nicht über die nötigen Mittel verfügt und dessen Anliegen nicht aussichtslos erscheint, kann im Kanton Zürich unentgeltliche Rechtspflege beantragen. Das Gesuch richtet sich an das Gericht, bei dem das Verfahren geführt wird, für Horgen in erster Instanz meist das Bezirksgericht Horgen. Es kann auch eine unentgeltliche Rechtsvertretung umfassen. Eine Anwältin oder ein Anwalt prüft die Voraussetzungen und bereitet das Gesuch mit Ihnen vor.
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Lokale Antworten, geprüft anhand offizieller Quellen. Eine Fachperson kann Ihre Situation im Detail beurteilen.
Alle Fragen ansehenDas Bezirksgericht Horgen ist für alle Gemeinden des Bezirks Horgen zuständig, darunter Horgen, Adliswil, Thalwil, Wädenswil und Richterswil. Es entscheidet Zivil- und Strafsachen erster Instanz. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten behandelt das Arbeitsgericht Horgen, Mietstreitigkeiten zuerst die Paritätische Schlichtungsbehörde in Miet- und Pachtsachen des Bezirks Horgen. Beide sind beim Bezirksgericht angesiedelt.
Ein Streit um Mietzins, Mängel oder eine Kündigung beginnt mit einem Schlichtungsgesuch. Für Horgen ist die Paritätische Schlichtungsbehörde in Miet- und Pachtsachen des Bezirks Horgen zuständig, die beim Bezirksgericht Horgen angesiedelt ist. Sie hört beide Seiten an und schlägt eine Einigung vor; kommt keine zustande, kann der Fall vor Gericht weitergehen. Wichtig sind die Fristen, etwa für die Anfechtung einer Kündigung. Eine Anwältin oder ein Anwalt kann Ihr Gesuch vorbereiten und Sie an der Verhandlung begleiten.
Strafverfahren im Kanton Zürich führt die Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich. Kommt es zur Anklage, urteilt in erster Instanz das Bezirksgericht Horgen. Wenn Sie eine Vorladung der Polizei oder der Staatsanwaltschaft erhalten, lassen Sie sich vor der Einvernahme beraten: Sie dürfen die Aussage verweigern und eine Verteidigung beiziehen. Eine Strafverteidigerin oder ein Strafverteidiger erklärt Ihre Rechte und begleitet Sie durch das Verfahren.
Wer nicht über die nötigen Mittel verfügt und dessen Anliegen nicht aussichtslos erscheint, kann im Kanton Zürich unentgeltliche Rechtspflege beantragen. Das Gesuch richtet sich an das Gericht, bei dem das Verfahren geführt wird, für Horgen in erster Instanz meist das Bezirksgericht Horgen. Es kann auch eine unentgeltliche Rechtsvertretung umfassen. Eine Anwältin oder ein Anwalt prüft die Voraussetzungen und bereitet das Gesuch mit Ihnen vor.