Baha Bannouri
Zug · Familienrecht
CHF 105.–/h
Noch keine Bewertungen

Verifizierte Anwältinnen und Anwälte für Baar, die Nachbargemeinde der Stadt Zug – für Arbeitnehmende, Familien und Unternehmen.
Baar liegt im Kanton Zug, im Kanton Zug.
Baar liegt im Kanton Zug, im Kanton Zug.
Baar grenzt im Norden an die Stadt Zug und ist als Wohnort wie als Firmenstandort eng mit ihr verbunden. Für die Justiz macht die Gemeindegrenze keinen Unterschied: Der Kanton Zug bildet einen einzigen Gerichtskreis, und für Baar sind dieselben Stellen zuständig wie für die Stadt – das Kantonsgericht Zug für Zivilsachen, das Strafgericht des Kantons Zug für Strafsachen und die Schlichtungsbehörde Miet- und Pachtrecht für Mietkonflikte.
Viele Arbeitnehmende in Baar sind bei international tätigen Firmen angestellt. Bei einer Kündigung oder einem Streit um Bonus oder Konkurrenzverbot ist die Schlichtungsbehörde Arbeitsrecht die erste Anlaufstelle, bevor das Kantonsgericht entscheidet. Auf ora. ist jede Anwältin und jeder Anwalt anhand des kantonalen Anwaltsregisters geprüft, jede Juristin und jeder Jurist anhand des Schweizer Rechtsabschlusses. Sie buchen in der Kanzlei oder per Video; die Servicegebühr von ora. steht getrennt vom Honorar.
im Kanton Zug ist noch keine Fachperson registriert. Die folgenden Fachpersonen beraten per Videokonferenz in der ganzen Schweiz.
Die nächsten zuerst: Kanzleien in Baar, dann Bezirk und Kanton, dann Fachpersonen, die Sie per Videokonferenz in Ihrer Sprache beraten.
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Zug · Familienrecht
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Bevor Sie sich beraten lassen, hilft es zu wissen, wer entscheidet. Dies sind die zuständigen Behörden für Baar, jeweils mit ihrer offiziellen Website.
Quelle: Bundesamt für Statistik (BFS), swisstopo
Quelle: Bundesamt für Statistik (BFS), swisstopo
Miete
Ein Streit um Mietzins, Nebenkosten, Mängel oder eine Kündigung beginnt bei der Schlichtungsbehörde Miet- und Pachtrecht. Sie ist für alle Gemeinden des Kantons zuständig und versucht in einer Verhandlung, Mieter- und Vermieterseite zu einigen. Gelingt das nicht, stellt sie eine Klagebewilligung aus, und die Sache geht an das Kantonsgericht Zug. Eine Fachperson hilft beim Gesuch und achtet auf die kurzen Fristen.
Zuständige Behörde
Schlichtungsbehörde Miet- und Pachtrecht
Zuständig für: den ganzen Kanton
Passende Situationen
Arbeit
Der Kanton Zug hat kein eigenes Arbeitsgericht. Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis – Kündigung, Lohn, Bonus, Arbeitszeugnis – gehen zuerst an die Schlichtungsbehörde Arbeitsrecht. Kommt dort keine Einigung zustande, entscheidet das Kantonsgericht Zug. Weil im Kanton viele international tätige Unternehmen ansässig sind, spielen Konkurrenzverbote und Vergütungsfragen oft eine Rolle; eine Fachperson prüft Vertrag und Fristen.
Zuständige Behörde
Kantonsgericht Zug
Zuständig für: den ganzen Kanton
Zuständige Behörde
Schlichtungsbehörde Arbeitsrecht
Passende Situationen
Familie
Der ganze Kanton bildet einen einzigen Gerichtskreis. Trennung, Scheidung, Obhut und Unterhalt beurteilt in erster Instanz das Kantonsgericht Zug, gleich ob Sie in Zug, Baar, Cham oder einer Berggemeinde wohnen. Eine Anwältin oder ein Anwalt für Familienrecht klärt mit Ihnen Ihre Möglichkeiten und die Aussicht auf eine Vereinbarung, bevor ein Verfahren eingeleitet wird.
Zuständige Behörde
Kantonsgericht Zug
Zuständig für: den ganzen Kanton
Passende Situationen
Strafrecht
Strafuntersuchungen führt die Staatsanwaltschaft des Kantons Zug; einfache Fälle schliesst sie häufig mit einem Strafbefehl ab. Kommt es zur Anklage, urteilt das Strafgericht des Kantons Zug. Gegen einen Strafbefehl läuft nur eine kurze Einsprachefrist. Ob Sie beschuldigt sind oder Anzeige erstatten wollen: Lassen Sie sich vor der ersten Einvernahme anwaltlich beraten.
Zuständige Behörde
Staatsanwaltschaft des Kantons Zug
Zuständig für: den ganzen Kanton
Passende Situationen
Unentgeltliche Rechtspflege
Wer ein Verfahren nicht aus eigenen Mitteln bezahlen kann und keinen aussichtslosen Prozess führt, kann unentgeltliche Rechtspflege verlangen. Im Kanton Zug richtet sich das Gesuch an das Kantons- oder das Obergericht, je nachdem, wo die Sache hängig ist. Sie kann von Gerichtskosten befreien und eine unentgeltliche Rechtsvertretung umfassen. Eine Fachperson sagt Ihnen, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.
Zuständige Behörde
Unentgeltliche Rechtspflege (Gesuch beim Kantons- oder Obergericht)
Zuständig für: den ganzen Kanton
Ein Feld pro Rechtsgebiet, in dem geprüfte Fachpersonen im Kanton Zug tätig sind. Die übrigen Rechtsgebiete bleiben per Videokonferenz zugänglich.
Für diese Rechtsgebiete ist im Kanton noch niemand registriert. Fachpersonen aus anderen Kantonen beraten Sie per Videokonferenz.
Sechs häufige Situationen aus den Rechtsgebieten, in denen im Kanton Zug die meisten Fachpersonen tätig sind.
Preise auf ora.
Jede Fachperson legt ihr Honorar selbst fest und zeigt es vor jeder Buchung im Profil. Sie bezahlen ora., die die Zahlung im Auftrag der Fachperson entgegennimmt; ora. verrechnet ihre Servicegebühr als separate Position.

Bei jeder Verifizierung halten wir den Namen des Registers und das Datum fest.
Lokale Antworten, geprüft anhand offizieller Quellen. Eine Fachperson kann Ihre Situation im Detail beurteilen.
Alle Fragen ansehenJa, die Gerichte und Schlichtungsbehörden des Kantons haben ihren Sitz in der Stadt Zug, und sie sind für Baar ebenso zuständig wie für alle anderen Gemeinden. Für Verhandlungen erscheinen Sie dort. Die Vorbereitung lässt sich aber oft per Video erledigen: Sie besprechen Unterlagen und Fristen mit Ihrer Anwältin oder Ihrem Anwalt, ohne die Kanzlei aufsuchen zu müssen.
Eine Fachperson für Arbeitsrecht prüft, ob die Kündigung missbräuchlich ist, ob ein Bonus geschuldet ist und ob ein Konkurrenzverbot Sie tatsächlich bindet. Kommt es zum Streit, ist die Schlichtungsbehörde Arbeitsrecht die erste Anlaufstelle; ohne Einigung entscheidet das Kantonsgericht Zug. Die erste Besprechung buchen Sie auf ora. in einer Kanzlei oder per Video.
Sie können die Kündigung bei der Schlichtungsbehörde Miet- und Pachtrecht anfechten oder eine Erstreckung verlangen. Die Frist ist kurz und beginnt mit dem Empfang der Kündigung. Eine Anwältin oder ein Anwalt für Mietrecht prüft, ob die Kündigung gültig ist, ob sie missbräuchlich sein könnte und wie viel Zeit Ihnen bleibt, und reicht das Gesuch ein.
Sie zahlen bei der Buchung über ora.; das Honorar der Anwältin oder des Anwalts und die Servicegebühr erscheinen als zwei getrennte Positionen. Sie bezahlen die Fachperson direkt. Wer sich ein Verfahren nicht leisten kann, prüft zuerst die unentgeltliche Rechtspflege: Im Kanton Zug richtet sich das Gesuch an das Kantons- oder das Obergericht, je nachdem, wo die Sache hängig ist.
Nächster Schritt
Wählen Sie ein Rechtsgebiet: Das Verzeichnis zeigt die Fachpersonen, die in Ihrer Nähe tätig sind.
Lokale Antworten, geprüft anhand offizieller Quellen. Eine Fachperson kann Ihre Situation im Detail beurteilen.
Alle Fragen ansehenJa, die Gerichte und Schlichtungsbehörden des Kantons haben ihren Sitz in der Stadt Zug, und sie sind für Baar ebenso zuständig wie für alle anderen Gemeinden. Für Verhandlungen erscheinen Sie dort. Die Vorbereitung lässt sich aber oft per Video erledigen: Sie besprechen Unterlagen und Fristen mit Ihrer Anwältin oder Ihrem Anwalt, ohne die Kanzlei aufsuchen zu müssen.
Eine Fachperson für Arbeitsrecht prüft, ob die Kündigung missbräuchlich ist, ob ein Bonus geschuldet ist und ob ein Konkurrenzverbot Sie tatsächlich bindet. Kommt es zum Streit, ist die Schlichtungsbehörde Arbeitsrecht die erste Anlaufstelle; ohne Einigung entscheidet das Kantonsgericht Zug. Die erste Besprechung buchen Sie auf ora. in einer Kanzlei oder per Video.
Sie können die Kündigung bei der Schlichtungsbehörde Miet- und Pachtrecht anfechten oder eine Erstreckung verlangen. Die Frist ist kurz und beginnt mit dem Empfang der Kündigung. Eine Anwältin oder ein Anwalt für Mietrecht prüft, ob die Kündigung gültig ist, ob sie missbräuchlich sein könnte und wie viel Zeit Ihnen bleibt, und reicht das Gesuch ein.
Sie zahlen bei der Buchung über ora.; das Honorar der Anwältin oder des Anwalts und die Servicegebühr erscheinen als zwei getrennte Positionen. Sie bezahlen die Fachperson direkt. Wer sich ein Verfahren nicht leisten kann, prüft zuerst die unentgeltliche Rechtspflege: Im Kanton Zug richtet sich das Gesuch an das Kantons- oder das Obergericht, je nachdem, wo die Sache hängig ist.