Nutzungsbedingungen

    Gültig ab 29. Oktober 2026. Bitte lesen Sie dieses Dokument sorgfältig, bevor Sie den Dienst nutzen.

    1. Vertragspartei

    Diese Nutzungsbedingungen (die «Bedingungen») regeln den Zugang zur Plattform ora. und deren Nutzung. Sie werden zwischen Ihnen und der SO Group Sàrl geschlossen, die ora. betreibt (nachfolgend «ora.», «wir»), einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung schweizerischen Rechts, eingetragen im Handelsregister des Kantons Genf (UID CHE-424.769.174). Ihre vollständigen Kontaktangaben finden Sie im Abschnitt «Kontakt» am Ende dieses Dokuments.

    ora. ist keine Anwaltskanzlei, ist in keinem kantonalen Anwaltsregister eingetragen und erbringt keine Rechtsberatung. Die auf der Plattform tätigen Anwältinnen und Anwälte üben ihren Beruf unabhängig und in eigener beruflicher Verantwortung aus.

    2. Begriffe

    In diesen Bedingungen haben die folgenden Begriffe die nachstehende Bedeutung.

    • «Plattform»: die Website, die Anwendung und die von ora. betriebenen Dienste, einschliesslich der Suche nach Anwältinnen und Anwälten, der Nachrichten, des Dokumentenaustauschs, der Videokonferenz und der Online-Zahlung.
    • «Mandantin oder Mandant»: jede natürliche oder juristische Person, welche die Plattform nutzt, um eine Anwältin oder einen Anwalt zu finden und ihr oder ihm ein Mandat zu erteilen.
    • «Anwältin oder Anwalt»: eine in einem schweizerischen kantonalen Anwaltsregister eingetragene Person, deren Profil von ora. verifiziert wurde und die ihre Leistungen auf der Plattform anbietet.
    • «Juristin oder Jurist»: eine Person mit einem universitären Abschluss im schweizerischen Recht, die kein Anwaltspatent erworben hat und in keinem kantonalen Anwaltsregister eingetragen ist, deren Abschluss von ora. geprüft wurde und die ihre Leistungen auf der Plattform anbietet.
    • «Leistung»: ein Angebot, das eine Anwältin, ein Anwalt, eine Juristin oder ein Jurist auf dem eigenen Profil veröffentlicht, entweder als Pauschale zu einem Festpreis oder als Beratung, die nach dem Stundensatz der Fachperson abgerechnet wird.
    • «Buchung»: die Wahl einer Leistung durch die Mandantin oder den Mandanten, aus der ein Mandat zu den von der Fachperson veröffentlichten Bedingungen entsteht.
    • «Mandat»: das Vertragsverhältnis, das infolge einer Buchung oder der Annahme einer Honorarofferte unmittelbar zwischen der Mandantin oder dem Mandanten und einer Anwältin, einem Anwalt, einer Juristin oder einem Juristen zustande kommt.
    • «Honorar»: der Betrag, der der Fachperson für ihre Arbeit geschuldet ist, von ihr festgelegt und von der Mandantin oder dem Mandanten an ora. bezahlt wird, die es für die Fachperson oder, wenn das Honorar an eine Kanzlei geht, für diese Kanzlei entgegennimmt.
    • «Servicegebühr»: der Betrag, den ora. der Mandantin oder dem Mandanten für die Nutzung der Plattform in Rechnung stellt; er wird auf einer vom Honorar getrennten Zeile ausgewiesen, nie mit diesem zusammengerechnet und nicht rückerstattet, einzig vorbehältlich der Ausnahme im Abschnitt «Stornierung und Rückerstattung».
    • «Verkäuferin»: die Fachperson oder, wenn das Honorar an eine Kanzlei geht, diese Kanzlei. Die Verkäuferin erbringt die Leistung. ora. nimmt das Honorar in ihrem Auftrag entgegen und zahlt es ihr anschliessend aus.
    • «Wochenrechnung»: die Rechnung, welche ora. im Auftrag der Fachperson der Mandantin oder dem Mandanten bei einem Mandat nach Stundensatz jeden Montag für die in der Vorwoche erfasste Zeit stellt.
    • «Quittung von ora.»: die nummerierte Quittung, die ora. der Mandantin oder dem Mandanten für jede Zahlung ausstellt und die das Honorar der Fachperson und die Servicegebühr von ora. getrennt ausweist.

    3. Geltungsbereich

    Diese Bedingungen gelten für alle Personen, welche die Plattform aufrufen, ein Konto eröffnen, ein Profil veröffentlichen, eine Leistung buchen, Nachrichten oder Dokumente austauschen, an einer Videokonferenz teilnehmen oder über ora. eine Zahlung leisten.

    Sie gelten für Mandantinnen und Mandanten, Anwältinnen und Anwälte sowie Juristinnen und Juristen. Betrifft eine Bestimmung nur eine Gruppe von Nutzenden, wird dies ausdrücklich angegeben.

    Indem Sie auf die Plattform zugreifen oder sie nutzen, erklären Sie sich mit diesen Bedingungen einverstanden. Nutzen Sie die Plattform im Namen eines Unternehmens, sichern Sie zu, dass Sie berechtigt sind, dieses zu verpflichten.

    4. Was ora. ist – und was nicht

    ora. bringt Personen mit einem rechtlichen Anliegen mit Anwältinnen und Anwälten, die in einem schweizerischen kantonalen Anwaltsregister eingetragen sind, sowie mit Juristinnen und Juristen, deren Abschluss von ora. geprüft wurde, zusammen und stellt die Werkzeuge bereit, damit das Mandatsverhältnis auf der Plattform abgewickelt werden kann.

    Auf der Plattform sind zwei Gruppen von Fachpersonen tätig: Anwältinnen und Anwälte, die in einem schweizerischen kantonalen Anwaltsregister eingetragen sind, sowie Juristinnen und Juristen, deren Abschluss von ora. geprüft wurde. Juristinnen und Juristen beraten, verfassen Schriftstücke und führen Verhandlungen; sie tragen keinen Anwaltstitel und dürfen eine Mandantin oder einen Mandanten nicht vor Gericht vertreten, soweit das Gesetz diese Tätigkeit eingetragenen Anwältinnen und Anwälten vorbehält. Die Art jedes Profils ist vor jeder Buchung auf dem Profil angegeben.

    • ora. ist keine Anwaltskanzlei und ist nicht Partei eines Mandats.
    • ora. erbringt weder direkt noch indirekt Rechtsberatung und äussert sich nie zur Sache eines Dossiers.
    • Das Mandat wird zwischen der Mandantin oder dem Mandanten und der von ihr oder ihm gewählten Fachperson geschlossen, ob Anwältin, Anwalt, Juristin oder Jurist. Es gelten die von dieser Fachperson veröffentlichten oder in einer angenommenen Honorarofferte vereinbarten Bedingungen.
    • ora. übernimmt keine Gewähr für das Ergebnis eines Dossiers, die Verfügbarkeit einer bestimmten Fachperson oder den Ausgang eines Verfahrens.

    5. Voraussetzungen, Konto und Sicherheit

    Um ein Konto zu eröffnen, müssen Sie das achtzehnte Altersjahr vollendet haben und handlungsfähig sein. Ihre Angaben müssen zutreffend sein und aktuell gehalten werden.

    Sie sind für die Geheimhaltung Ihrer Anmeldedaten und für sämtliche Aktivitäten verantwortlich, die über Ihr Konto erfolgen. Benachrichtigen Sie uns unverzüglich, wenn Sie einen unbefugten Zugriff vermuten.

    Ein Konto ist persönlich. Es darf weder übertragen noch geteilt werden, und jede Person darf pro Rolle nur ein Konto führen.

    6. Verifizierung von Anwältinnen und Anwälten sowie Juristinnen und Juristen

    Ein «verifiziertes» Profil bedeutet, dass eine Person von ora. den angegebenen Eintrag im genannten kantonalen Anwaltsregister an dem auf dem Profil angegebenen Datum geprüft hat. Das eingesehene Register und das Datum der Prüfung werden aufbewahrt.

    Bei Juristinnen und Juristen bedeutet ein «verifiziertes» Profil, dass eine Person von ora. das eingereichte Diplom geöffnet und Titel, Universität und Jahr an dem auf dem Profil angegebenen Datum festgehalten hat. Ein kantonales Register wird nicht eingesehen, da Juristinnen und Juristen dort nicht eingetragen sind. Die Verifizierung betrifft ausschliesslich das eingereichte Diplom: Sie bestätigt weder einen Eintrag in einem Anwaltsregister noch eine Befugnis zur Vertretung vor Gericht.

    In beiden Fällen betrifft die Verifizierung ausschliesslich diesen Punkt: den Registereintrag bei Anwältinnen und Anwälten, das eingereichte Diplom bei Juristinnen und Juristen. Sie ist weder eine Beurteilung der Qualität der Arbeit der Fachperson noch eine Empfehlung oder eine Garantie. Werdegang, Rechtsgebiete und Leistungen werden von der Fachperson in eigener Verantwortung angegeben.

    ora. kann die Verifizierung eines Profils jederzeit aussetzen oder entziehen, namentlich wenn der Registereintrag erlischt, das eingereichte Diplom sich als unzutreffend erweist oder die gemachten Angaben sich als unzutreffend erweisen.

    Das durch Art. 321 des Strafgesetzbuches (StGB) geschützte Anwaltsgeheimnis und das Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (BGFA) gelten nicht für Juristinnen und Juristen. Diese sind durch ihren Vertrag mit der Mandantin oder dem Mandanten und durch das Datenschutzrecht zur Vertraulichkeit verpflichtet. Diese Pflicht ist verbindlich, aber anderer Natur: Sie bietet gegenüber einer Behörde oder einem Gericht nicht denselben Schutz. Wem dieser Punkt wesentlich ist, sollte eine Anwältin oder einen Anwalt wählen.

    7. Leistungen, Pauschalen und Beratungen

    Anwältinnen und Anwälte veröffentlichen auf ihrem Profil die Leistungen, die sie anbieten. Jede Leistung ist entweder eine Pauschale zu einem Festpreis, die den Arbeitsumfang, die Frist und die Anzahl enthaltener Überarbeitungsrunden beschreibt, oder eine Beratung, die zum veröffentlichten Stundensatz abgerechnet wird und deren Dauer die Mandantin oder der Mandant wählt.

    Die Mandantin oder der Mandant unterbreitet keinen Preisvorschlag, sondern wählt eine Leistung wie veröffentlicht, schildert ihre oder seine Situation und bucht. Für das Mandat gelten die Bedingungen der Leistung im Zeitpunkt der Buchung.

    Mit der Veröffentlichung einer Leistung verpflichtet sich die Anwältin oder der Anwalt, diese zu den veröffentlichten Bedingungen zu erbringen. Die Leistung kann jederzeit geändert oder zurückgezogen werden, ohne dass dies bereits erfolgte Buchungen berührt.

    Entspricht keine veröffentlichte Leistung dem Bedarf, kann die Anwältin oder der Anwalt der Mandantin oder dem Mandanten in der auf der Plattform eröffneten Unterhaltung eine Honorarofferte unterbreiten. Die Mandantin oder der Mandant kann diese annehmen oder ablehnen, ihre Bedingungen aber nicht ändern.

    8. Abschluss und Ausführung des Mandats

    Das Mandat kommt mit der Buchung oder der Annahme einer Honorarofferte zustande. Es wird unmittelbar zwischen der Mandantin oder dem Mandanten und der Anwältin oder dem Anwalt zu den in diesem Zeitpunkt gespeicherten Bedingungen geschlossen, die danach nicht mehr geändert werden können.

    Die Arbeit beginnt, sobald das Mandat zustande gekommen und, falls eine Vorauszahlung vorgesehen ist, diese Zahlung erfolgt ist. Ein Mandat, dessen Vorauszahlung noch nicht erfolgt ist, kann von jeder Partei kostenlos storniert werden.

    Die Anwältin oder der Anwalt führt das Mandat nach den Regeln des Berufsstandes aus, insbesondere nach dem Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte und den kantonalen Berufsregeln. ora. greift nicht in die Ausführung des Mandats ein.

    Die Mandantin oder der Mandant stellt der Anwältin oder dem Anwalt die erforderlichen Informationen und Dokumente innert der vereinbarten Fristen zur Verfügung. Verzögerungen oder Unterlassungen können sich auf die Frist und das Ergebnis der Arbeit auswirken.

    9. Honorar und Servicegebühr

    Jede Leistung führt zu getrennten Beträgen, die der Mandantin oder dem Mandanten vor jeder Zahlung gesondert ausgewiesen und nie zu einem einzigen Betrag zusammengerechnet werden.

    • Das Honorar der Fachperson, das sie auf ihrem Profil oder in ihrer Offerte festlegt. Die Mandantin oder der Mandant bezahlt es an ora., die es im Auftrag der Verkäuferin entgegennimmt.
    • Die Servicegebühr von ora., die der Mandantin oder dem Mandanten für die Nutzung der Plattform in Rechnung gestellt und nach dem nachstehend veröffentlichten Tarif auf dem Honorar ohne MWST berechnet wird. Sie erscheint auf einer eigenen Zeile, «Servicegebühr von ora. (nicht rückerstattbar)», und ora. behält sie von derselben Zahlung wie das Honorar ein. Sie wird nicht vom Honorar der Fachperson abgezogen.
    • Die MWST auf dem Honorar, wenn die Fachperson mehrwertsteuerpflichtig ist, zum gesetzlichen Satz, derzeit 8,1 %. Sie erscheint auf einer eigenen Zeile und wird mit dem Honorar von ora. im Auftrag der Verkäuferin entgegengenommen.

    9.1 Zwei Beträge, nie ein geteilter Gesamtbetrag

    Die beiden Beträge werden nie zu einem einzigen Betrag zusammengerechnet, der anschliessend aufgeteilt würde. ora. teilt das Honorar der Anwältin oder des Anwalts nicht, gemäss Art. 12 lit. b BGFA.

    Die Servicegebühr von ora. gilt in gleicher Weise für ein Mandat, das einer Juristin oder einem Juristen erteilt wird. Art. 12 lit. b BGFA bindet Juristinnen und Juristen nicht, doch ora. teilt deren Honorar in keinem Fall: Die beiden Beträge bleiben getrennt und werden gesondert in Rechnung gestellt.

    9.2 Der Tarif und sein Inkrafttreten

    Der Tarif der Servicegebühr wird nachstehend mit dem Datum seines Inkrafttretens veröffentlicht. Er kann für die Zukunft geändert werden. Jede Zahlung wird nach dem Tarif berechnet, der gilt, wenn sie erstellt wird; eine spätere Änderung berührt einen bereits bezifferten Betrag nicht.

    9.3 MWST

    ora. ist nicht mehrwertsteuerpflichtig. Die Servicegebühr enthält keine MWST, was auf der Quittung von ora. vermerkt ist.

    Ist die Fachperson mehrwertsteuerpflichtig, wird die MWST auf ihrem Honorar auf einer eigenen Zeile ausgewiesen. Die Fachperson stellt sie selbst in Rechnung und rechnet sie selbst ab. Sie wird nie auf die Servicegebühr erhoben, und die Servicegebühr wird nie auf ihr berechnet.

    9.4 Die Quittung von ora.

    Für jede Zahlung stellt ora. der Mandantin oder dem Mandanten eine nummerierte Quittung von ora. aus, per E-Mail und zum Herunterladen im Mandat. Sie besteht aus zwei getrennten Teilen. Der erste betrifft das Honorar der Fachperson, mit deren Namen und, wenn sie mehrwertsteuerpflichtig ist, ihrer MWST-Nummer und der darauf entfallenden MWST. Der zweite betrifft die Servicegebühr von ora. Kein einzelner Gesamtbetrag tritt an ihre Stelle.

    Mandantinnen und Mandanten bezahlen

    15%

    15% des Honorars der Fachperson, von ora. in eigenem Namen für die Nutzung der Plattform verrechnet und zusätzlich zum Honorar bezahlt. Sie ist nicht rückerstattbar.

    Fachpersonen bezahlen

    CHF 0

    ora. zieht nichts vom Honorar ab. Es wird an ora. bezahlt, die es an die Fachperson weiterleitet.

    ora. ist nicht mehrwertsteuerpflichtig: Auf der Servicegebühr wird keine MWST erhoben.

    Das Honorar der Fachperson und die Servicegebühr von ora. werden in jedem Vorschlag, jeder Rechnung und jeder Quittung immer als zwei getrennte Beträge ausgewiesen. ora. nennt nie einen Gesamtbetrag, den sie anschliessend aufteilt.

    • Schriftliches Gutachten

      Honorar der Fachperson
      CHF 950.00
      Servicegebühr Mandantschaft
      CHF 142.50
      Die Mandantschaft bezahlt
      CHF 1’092.50
    • Auflösung eines Geschäftsmietvertrags

      Honorar der Fachperson
      CHF 4’800.00
      Servicegebühr Mandantschaft
      CHF 720.00
      Die Mandantschaft bezahlt
      CHF 5’520.00
    • Schlichtungsverfahren

      Honorar der Fachperson
      CHF 6’200.00
      Servicegebühr Mandantschaft
      CHF 930.00
      Die Mandantschaft bezahlt
      CHF 7’130.00

    Beispielbeträge, kein Tarif: Jede Fachperson legt ihr Honorar selbst fest. Die Berechnungen erfolgen in ganzen Rappen und werden nie zugunsten der Plattform gerundet.

    10. Zahlung und Wochenrechnungen

    Die Mandantin oder der Mandant bezahlt ora., die jede Zahlung im Auftrag der Verkäuferin auf ihrem eigenen Konto bei unserem Zahlungsdienstleister Stripe entgegennimmt. ora. behält ihre Servicegebühr ein und zahlt der Verkäuferin das Honorar und die darauf entfallende MWST per Banküberweisung aus, nach den nachstehenden Regeln.

    Ein Termin und eine Pauschale zum Festpreis werden im Voraus bezahlt, bei der Buchung oder bei der Annahme der Offerte. Der erste Termin, der über das Profil einer Fachperson gebucht wird, wird ebenfalls im Voraus bezahlt, auch wenn das Mandat danach nach Stundensatz weitergeführt wird.

    Bei einem Mandat nach Stundensatz wird darüber hinaus nichts im Voraus bezahlt. Die Mandantin oder der Mandant kann eine Budgetobergrenze festlegen, über die hinaus die Fachperson keine Zeit erfassen kann. Jeden Montag wird die in der Vorwoche erfasste Zeit, einschliesslich der Anrufzeit und der im Mandat gebuchten Termine, zu einer Wochenrechnung, die ora. im Auftrag der Fachperson erstellt und der Mandantin oder dem Mandanten zustellt. Der Abschluss des Mandats führt zu einer Schlussrechnung für die verbleibende Zeit.

    Jede Rechnungszeile nennt das Datum, die Dauer und eine neutrale Bezeichnung. Die von der Fachperson erfasste Beschreibung der Arbeit wird unserem Zahlungsdienstleister nicht übermittelt.

    10.1 Eine Rechnung bezahlen

    Die Mandantin oder der Mandant bezahlt jede Rechnung über den erhaltenen Link innert sieben Tagen.

    Sie oder er kann stattdessen die automatische Belastung wählen. Jede Rechnung wird dann bei ihrer Ausstellung einer Karte belastet, welche die Mandantin oder der Mandant über unseren Zahlungsdienstleister bei ora. hinterlegt. Diese Wahl setzt die ausdrückliche Einwilligung der Mandantin oder des Mandanten voraus, die in der App erteilt wird. Sie kann jederzeit auf der Seite des Mandats widerrufen werden; die folgenden Rechnungen sind dann per Link zahlbar.

    Eine bei Fälligkeit unbezahlte Rechnung wird für beide Parteien als «Überfällig» gekennzeichnet, und unser Zahlungsdienstleister versendet Erinnerungen. Nichts wird automatisch gesperrt. Die Fachperson kann das Mandat bis zur Zahlung pausieren, und die Rechnung bleibt geschuldet.

    10.2 Wartende Auszahlungen

    Eine Fachperson kann gebucht und bezahlt werden, auch wenn sie noch keine Bankverbindung angegeben hat. Nur ihre Auszahlung wartet, bis diese Angaben gespeichert sind. Nichts wird storniert, und Buchung, Zahlung und Mandat laufen normal weiter.

    10.3 Für Fachpersonen

    Die Fachperson, oder die Kanzlei, die das Honorar ihrer Mitglieder erhält, ist die Verkäuferin der auf der Plattform bezahlten Leistungen. Sie eröffnet kein Konto bei unserem Zahlungsdienstleister. Sie gibt ora. eine IBAN und den Namen der Kontoinhaberin oder des Kontoinhabers an, die sie jederzeit ändern kann, und ora. zahlt ihr Honorar darauf aus. Diese Regeln gelten für Anwältinnen und Anwälte sowie für Juristinnen und Juristen gleichermassen.

    Die Bearbeitungsgebühren unseres Zahlungsdienstleisters für jede Zahlung werden von der Auszahlung abgezogen, die der Fachperson geschuldet ist. Die Servicegebühr von ora. bezahlt die Mandantin oder der Mandant; sie wird nicht vom Honorar abgezogen.

    Solange eine Rückbuchung einer Kartenzahlung, welche die Mandantin oder der Mandant bei ihrer oder seiner Bank veranlasst hat, hängig ist, wird die betroffene Auszahlung ausgesetzt. Hat die Rückbuchung Erfolg, wird sie wie eine vollständige Rückerstattung dieser Zahlung behandelt. Die damit verbundenen Gebühren trägt ora.

    ora. zahlt jeden Betrag per Banküberweisung auf die angegebene IBAN aus, sobald die Leistung erbracht oder die Wochenrechnung bezahlt ist, die Mittel bei ihrem Zahlungsdienstleister verfügbar sind und kein Streitfall und keine Rückerstattung hängig ist. Die Dauer bis zum Eingang hängt danach von den Banken ab.

    11. Stornierung und Rückerstattung

    Ein Mandat, dessen Vorauszahlung noch nicht erfolgt ist, kann von jeder Partei kostenlos storniert werden.

    Nach der Zahlung führt eine Stornierung, ein Nichterscheinen, ein Interessenkonflikt oder eine Übertragung zu der Rückerstattung, die in der vor jeder Stornierung angezeigten Stornierungsordnung vorgesehen ist. Diese Rückerstattung betrifft nur das Honorar und gegebenenfalls die darauf entfallende MWST.

    Hat die Arbeit begonnen, führt eine Stornierung zu einer Abrechnung der geleisteten Arbeit, welche die Fachperson erstellt und der Mandantin oder dem Mandanten vorlegt. Bei Uneinigkeit gilt der Abschnitt «Streitfälle zwischen Mandantin oder Mandant und Fachperson».

    Rückerstattungen nimmt ora. im Auftrag der Fachperson von ihrem eigenen Konto bei unserem Zahlungsdienstleister auf das für die ursprüngliche Zahlung verwendete Zahlungsmittel vor, innert der Fristen dieses Dienstleisters. Der zurückerstattete Betrag wird von der Auszahlung abgezogen, die der Fachperson geschuldet ist. Ist diese Auszahlung bereits erfolgt, regelt ora. die Differenz mit der Fachperson. Kein Betrag wird einem Konto auf der Plattform gutgeschrieben.

    Die Servicegebühr von ora. wird nicht zurückerstattet, auch dann nicht, wenn die Fachperson den Termin absagt oder nicht erscheint. Einzige Ausnahme: Eine Zahlung, die der Mandantin oder dem Mandanten nichts verschafft hat, wird vollständig zurückerstattet, einschliesslich der Servicegebühr. Das gilt für eine doppelte Zahlung, eine Zahlung aus einem abgebrochenen Zahlungsversuch sowie eine Zahlung für eine nicht mehr gültige Offerte oder für eine Buchung, die nicht stattfinden kann.

    Der Anspruch der Mandantin oder des Mandanten auf Rückerstattung richtet sich gegen die Verkäuferin. ora. nimmt die Rückerstattung in ihrem Auftrag aus den vereinnahmten Beträgen vor. Sie schuldet das Honorar nicht.

    Eine unbezahlte Wochenrechnung kann von der Fachperson storniert werden. Die darin enthaltene Zeit erscheint dann auf der nächsten Rechnung. Eine bezahlte Rechnung kann auf Antrag der Fachperson ganz oder teilweise zurückerstattet werden, ohne die Servicegebühr.

    12. Streitfälle zwischen Mandantin oder Mandant und Fachperson

    Die Mandantin oder der Mandant kann einen Betrag, eine Rechnung oder einen Zeiteintrag auf der Seite des Mandats beanstanden. Die Beanstandung wird der Fachperson mitgeteilt, die dazu Stellung nehmen kann. Sie pausiert das Mandat, und das Team von ora. wird benachrichtigt.

    Können sich die Parteien nicht einigen, vermittelt ora. zwischen ihnen auf der Grundlage der auf der Plattform ausgetauschten Unterlagen. Solange der Streitfall hängig ist, wird die Auszahlung des betroffenen Honorars an die Fachperson ausgesetzt. Eine am Ende der Vermittlung vereinbarte Rückerstattung nimmt ora. nach dem Abschnitt «Stornierung und Rückerstattung» vor. Die Vermittlung greift den Rechten der Parteien nicht vor.

    Fragen zur Qualität der Arbeit der Fachperson, zu ihrer beruflichen Haftung oder zur Sache des Dossiers fallen in die Zuständigkeit der zuständigen Gerichte und nicht von ora. Bei Anwältinnen und Anwälten sind zudem die kantonalen Aufsichtsbehörden über die Anwältinnen und Anwälte zuständig; da Juristinnen und Juristen keiner solchen Aufsichtsbehörde unterstehen, sind allein die Gerichte und gegebenenfalls die anwendbaren vertraglichen Regeln massgebend.

    13. Zulässige Nutzung

    Der Austausch auf ora. betrifft reale und oft heikle Angelegenheiten. Sie verpflichten sich, die Plattform redlich und rechtmässig zu nutzen.

    • Laden Sie nur Inhalte hoch, die Ihnen gehören oder deren Weitergabe Ihr Mandat Ihnen erlaubt.
    • Nutzen Sie die Plattform nicht für rechtswidrige Zwecke, um andere zu belästigen, zu täuschen oder zu bedrohen, oder um die für Anwältinnen und Anwälte geltenden Berufsregeln zu umgehen.
    • Versuchen Sie nicht, das Verhältnis vor dem Abschluss des Mandats ausserhalb der Plattform weiterzuführen. Nachrichten mit direkten Kontaktangaben werden vor diesem Schritt zurückgewiesen, damit Preis und Umfang dort vereinbart werden, wo beide Parteien sie nachlesen können.
    • Greifen Sie nicht auf Daten oder Funktionen zu, die nicht für Sie bestimmt sind, versuchen Sie es auch nicht, und stören Sie den Betrieb der Plattform nicht.
    • Veröffentlichen Sie keine falschen Angaben in einem Profil und verfassen Sie keine Bewertung zu einem Mandat, an dem Sie nicht beteiligt waren.

    14. Nachrichten, Dokumente und Videokonferenz

    Die Nachrichten, der Dokumentenaustausch und die Videokonferenz der Plattform sind den Parteien einer Anfrage oder eines Mandats vorbehalten. Ihr Inhalt unterliegt dem Anwaltsgeheimnis. Bei ora. ist kein allgemeiner administrativer Zugriff vorgesehen.

    Hochgeladene Dokumente werden technisch geprüft, bevor sie zum Herunterladen freigegeben werden, in der Schweiz gespeichert und können nicht gelöscht werden, solange das Mandat besteht. Eine neue Version ersetzt die vorherige, ohne sie zu löschen.

    Videoberatungen werden von der Plattform nicht aufgezeichnet; sie hat dazu keine technische Möglichkeit. Es ist untersagt, eine Beratung, einen Austausch oder ein Dokument ganz oder teilweise ohne schriftliche Zustimmung der anderen Partei aufzuzeichnen, festzuhalten oder zu verbreiten. Die Plattform setzt technische Abschreckungsmassnahmen ein, darunter ein Wasserzeichen mit Namen, kann aber eine Aufnahme auf dem Gerät einer teilnehmenden Person nicht verhindern. Die Verantwortung für eine solche Aufnahme trägt allein die Person, die sie erstellt.

    15. Datenschutz

    Die Bearbeitung Ihrer Personendaten ist in unserer Datenschutzerklärung beschrieben, die integrierender Bestandteil dieser Bedingungen ist. Die Daten werden in der Schweiz gespeichert, und die Liste unserer Auftragsbearbeiter wird dort laufend aktualisiert.

    Jede Anwältin und jeder Anwalt ist nach Massgabe der beruflichen Pflichten für die Bearbeitung der Daten verantwortlich, die sie oder er von einer Mandantin oder einem Mandanten im Rahmen des Mandats erhält.

    16. Geistiges Eigentum

    Die Plattform, ihre Marke, ihre Benutzeroberfläche, ihre Texte und ihr Code sind Eigentum von ora. oder ihrer Lizenzgeber. Diese Bedingungen räumen Ihnen an diesen Elementen keine Rechte ein, die über die bestimmungsgemässe Nutzung der Plattform hinausgehen.

    Die von Ihnen hochgeladenen Inhalte bleiben Ihr Eigentum. Sie räumen ora. das Recht ein, sie zu speichern, an die andere Partei zu übermitteln und zu bearbeiten, soweit dies für den Betrieb der Plattform erforderlich ist. ora. verwendet den Inhalt von Mandaten zu keinen anderen Zwecken, insbesondere nie zum Training eines Modells oder für Werbung.

    Bewertungen, die eine Mandantin oder ein Mandant auf einem Profil veröffentlicht, können auf der Plattform angezeigt werden, solange das Profil dort aufgeführt ist.

    17. Verfügbarkeit, Support und Weiterentwicklung des Dienstes

    ora. ist bestrebt, die Plattform ständig verfügbar zu halten, gewährleistet jedoch weder eine ununterbrochene Verfügbarkeit noch Fehlerfreiheit. Geplante Unterbrüche werden nach Möglichkeit angekündigt.

    ora. kann die Plattform weiterentwickeln, Funktionen hinzufügen oder entfernen und die Benutzeroberfläche ändern. Eine Änderung, die eine für ein laufendes Mandat wesentliche Funktion erheblich einschränken würde, wird vorgängig angekündigt.

    Der Support erfolgt über Ihr Konto. Er betrifft den Betrieb der Plattform und nie die Sache eines Dossiers.

    18. Sperrung und Kündigung

    Sie können Ihr Konto jederzeit in Ihren Einstellungen schliessen. Laufende Mandate müssen zuvor abgeschlossen oder storniert werden, und Daten, die aus gesetzlichen Gründen oder zu Beweiszwecken aufbewahrt werden müssen, bleiben erhalten.

    ora. kann ein Konto sperren oder schliessen bei einer Verletzung dieser Bedingungen, bei einer Gefahr für die Sicherheit der Plattform oder anderer Nutzender, beim Wegfall des Registereintrags einer Anwältin oder eines Anwalts oder wenn das Gesetz es verlangt. Ausser in dringenden Fällen wird die betroffene Person unter Angabe der Gründe informiert.

    Eine Sperrung oder Schliessung eines Kontos hebt weder bereits geleistete Zahlungen noch bereits ausgestellte Rechnungen auf; diese bleiben geschuldet und werden im Auftrag der Verkäuferin an ora. bezahlt. Eine allfällige Rückerstattung richtet sich nach den Abschnitten «Stornierung und Rückerstattung» und «Streitfälle zwischen Mandantin oder Mandant und Fachperson» oben.

    Die Sperrung oder Schliessung des Kontos einer Fachperson entbindet diese nicht von den Rückerstattungen, Rechnungen und Rückbuchungen im Zusammenhang mit ihren Mandaten; diese werden weiterhin von den ihr geschuldeten Auszahlungen abgezogen oder, wenn diese bereits erfolgt sind, mit ora. geregelt.

    19. Haftung

    ora. stellt eine Vermittlungsplattform und Werkzeuge bereit. ora. haftet weder für die Leistungen der Anwältinnen und Anwälte noch für die zwischen den Parteien ausgetauschten Inhalte noch für Entscheidungen, die gestützt auf diesen Austausch getroffen werden.

    Soweit nach schweizerischem Recht zulässig, ist die Haftung von ora. für leichte Fahrlässigkeit sowie für indirekte Schäden und Folgeschäden, einschliesslich entgangenen Gewinns, Datenverlusts und verlorener Chancen, ausgeschlossen. Die Haftung von ora. für einen direkten Schaden ist auf den Betrag der für das betreffende Mandat erhobenen Servicegebühr beschränkt.

    Diese Beschränkungen gelten nicht bei rechtswidriger Absicht, grober Fahrlässigkeit oder Personenschäden und lassen die Rechte unberührt, die das Gesetz Konsumentinnen und Konsumenten zwingend einräumt.

    Jede Anwältin und jeder Anwalt ist für die eigene Arbeit allein verantwortlich, nach den Regeln des Berufsstandes und im Rahmen der eigenen Berufshaftpflichtversicherung.

    20. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

    Diese Bedingungen unterstehen schweizerischem Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (Wiener Kaufrecht).

    Für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesen Bedingungen sind die zuständigen Gerichte am Sitz von ora. zuständig, vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Gerichtsstände, insbesondere zugunsten von Konsumentinnen und Konsumenten.

    Streitigkeiten zwischen einer Mandantin oder einem Mandanten und einer Anwältin oder einem Anwalt unterstehen den auf ihr Mandat anwendbaren Regeln und nicht diesem Abschnitt.

    21. Änderung der Bedingungen

    ora. kann diese Bedingungen ändern. Eine Änderung wird mindestens dreissig Tage vor ihrem Inkrafttreten durch eine Mitteilung auf der Plattform oder per E-Mail angekündigt, mit dem Datum des Inkrafttretens und einer Zusammenfassung der Änderungen.

    Eine Änderung des Tarifs der Servicegebühr wird mit dem Datum ihres Inkrafttretens veröffentlicht und gilt nur für Zahlungen, die ab diesem Datum berechnet werden.

    Wer die Plattform nach dem Datum des Inkrafttretens weiter nutzt, nimmt die geänderten Bedingungen an. Sind Sie damit nicht einverstanden, können Sie Ihr Konto vor diesem Datum schliessen.

    22. Allgemeine Bestimmungen

    Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen nichtig oder nicht durchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen in Kraft, und die betreffende Bestimmung wird durch eine gültige Bestimmung mit gleichwertiger wirtschaftlicher Wirkung ersetzt.

    Macht ora. ein Recht nicht geltend, gilt dies nicht als Verzicht auf dieses Recht.

    Sie dürfen Ihre Rechte oder Pflichten aus diesen Bedingungen nicht ohne unsere schriftliche Zustimmung übertragen. ora. kann sie im Rahmen einer Umstrukturierung, einer Fusion oder einer Übertragung des Geschäftsbetriebs übertragen und informiert Sie darüber.

    Diese Bedingungen, die Datenschutzerklärung und die Bedingungen einer Leistung oder einer angenommenen Honorarofferte bilden die gesamte Vereinbarung zwischen Ihnen und ora. Sie sind in französischer Sprache abgefasst; die Fassungen in anderen Sprachen werden lediglich zur Erleichterung bereitgestellt, und bei Abweichungen geht die französische Fassung vor.

    23. Kontakt

    Bei Fragen zu diesen Bedingungen schreiben Sie uns an support@hello-ora.ch oder über Ihr Konto. Mitteilungen zu Ihrem Konto erhalten Sie per E-Mail an die hinterlegte Adresse und auf der Plattform.

    Vertragspartei ist die SO Group Sàrl, Rue de l’Arquebuse 22, 1204 Genève, Schweiz, UID CHE-424.769.174 (vollständige Postanschrift im Impressum).

    24. Kanzleien

    Eine «Kanzlei» ist ein Zusammenschluss von Fachpersonen, der auf der Plattform unter einem gemeinsamen Namen gebildet wird. Dieser Abschnitt gilt für Anwältinnen und Anwälte sowie Juristinnen und Juristen, die eine Kanzlei gründen oder ihr angehören, und für Mandantinnen und Mandanten, deren Mandat mit einem Mitglied einer Kanzlei zustande kommt.

    Jedes Mitglied schliesst seine eigenen Mandate ab und bleibt dafür nach den Regeln seines Berufsstandes allein verantwortlich. Die Zugehörigkeit zu einer Kanzlei gibt keinen Zugang zur Mandantschaft, zu den Nachrichten oder zu den Dokumenten eines anderen Mitglieds.

    24.1 Gründung und Prüfung

    Nur eine Anwältin, ein Anwalt, eine Juristin oder ein Jurist mit verifiziertem Profil kann eine Kanzlei gründen. Eine Fachperson gehört jeweils nur einer Kanzlei an, und jede Kanzlei hat genau eine Leitung.

    ora. prüft jede Kanzlei, bevor sie auf der Plattform sichtbar wird, und kann Korrekturen verlangen. Eine Namensänderung einer veröffentlichten Kanzlei oder jede Änderung nach einer Korrekturanfrage wird erneut geprüft. Die Prüfung betrifft die gemachten Angaben; sie ist weder eine Beurteilung der Kanzlei noch eine Garantie.

    Die Leitung kann die Leitung der Kanzlei einem anderen Mitglied anbieten, das sie innert vierzehn Tagen annimmt oder ablehnt. Wird das Konto der Person, welche die Kanzlei leitet, geschlossen, übernimmt das verifizierte Mitglied mit der längsten Zugehörigkeit die Leitung; gibt es keines, wird die Kanzlei aufgelöst. ora. kann eines der Mitglieder mit der Leitung betrauen.

    24.2 Einladungen und Beitritt

    Die Leitung lädt eine Fachperson ein, indem sie diese auf der Plattform mit Namen bezeichnet oder ihre E-Mail-Adresse angibt. Die Einladung kann nur von der bezeichneten Person oder von der Inhaberin oder dem Inhaber der Adresse angenommen werden, an welche sie gesendet wurde. Sie verfällt nach vierzehn Tagen.

    Eine eingeladene Person, deren Profil noch nicht verifiziert ist, kann die Einladung annehmen; Mitglied wird sie erst nach Abschluss ihrer Verifizierung. Die Einladung ersetzt keinen Schritt der Verifizierung.

    Ein Mitglied kann die Kanzlei verlassen, und die Leitung kann ein Mitglied entfernen, vorbehältlich der Regeln für Mandate, deren Honorar an die Kanzlei ausbezahlt wird.

    24.3 Interessenkonflikte

    Innerhalb einer Kanzlei erstreckt sich die Prüfung von Interessenkonflikten auf die Dossiers aller Mitglieder, bei jeder Buchung wie bei jedem Beitritt. Eine Fachperson, die im Dossier eines Mitglieds auf der Gegenseite steht, kann der Kanzlei nicht beitreten; die Ablehnung nennt weder das Dossier noch dessen Parteien.

    Wer die Kanzlei verlässt, wird bei dieser Prüfung nicht mehr berücksichtigt.

    24.4 An die Kanzlei ausbezahltes Honorar

    Mit dem Beitritt zu einer Kanzlei erklärt sich die Fachperson einverstanden, dass das Honorar der Mandate, die während ihrer Mitgliedschaft zustande kommen, an die Kanzlei ausbezahlt wird, sofern die Kanzlei von ora. geprüft und nicht aufgelöst ist. Die Kanzlei ist dann die Verkäuferin dieser Leistungen. Wer das Honorar erhält, wird beim Zustandekommen des Mandats festgelegt; ein späterer Beitritt oder Austritt ändert daran nichts.

    Eine Kanzlei erhält das Honorar einer Anwältin oder eines Anwalts nur, wenn sie beim Zustandekommen des Mandats von einer Anwältin oder einem Anwalt geleitet wird. Andernfalls wird dieses Honorar an die Anwältin oder den Anwalt ausbezahlt.

    Die Mandantin oder der Mandant bezahlt dieses Honorar an ora., die es im Auftrag der Kanzlei entgegennimmt und per Banküberweisung auf die von der Kanzlei angegebene IBAN auszahlt. Die Bearbeitungsgebühren unseres Zahlungsdienstleisters werden von diesen Auszahlungen abgezogen. Fehlende Bankangaben der Kanzlei verzögern weder die Buchung noch die Zahlung. Nur die Auszahlung wartet. Rückerstattungen und Rückbuchungen von Kartenzahlungen werden so behandelt, wie es im Abschnitt «Zahlung und Wochenrechnungen» vorgesehen ist.

    Die Servicegebühr von ora. wird weiterhin gesondert von ora. in Rechnung gestellt. Honorar und Servicegebühr werden nie zusammengerechnet, gleich ob das Honorar an die Fachperson oder an ihre Kanzlei ausbezahlt wird, und der mit der Mandantin oder dem Mandanten vereinbarte Preis ändert sich nicht.

    Ein Mitglied kann die Kanzlei nicht verlassen und nicht aus ihr entfernt werden, solange das Honorar eines seiner laufenden Mandate an die Kanzlei ausbezahlt wird, es sei denn, dieses Mandat wird einem anderen Mitglied übertragen oder die Leitung verzichtet darauf, dass dessen Honorar an die Kanzlei ausbezahlt wird. In diesem Fall wird das von der Mandantschaft noch nicht bezahlte Honorar dieses Mandats an die Fachperson ausbezahlt.

    24.5 Übertragung eines Mandats innerhalb der Kanzlei

    Ein Mandat, dessen Honorar an eine Kanzlei ausbezahlt wird, kann einem anderen Mitglied dieser Kanzlei anvertraut werden, und niemandem sonst. Die Übertragung wird von der Fachperson oder von der Leitung vorgeschlagen, von der Kollegin oder dem Kollegen nach einer eigenen Prüfung von Interessenkonflikten angenommen und danach der Mandantin oder dem Mandanten vorgelegt, die oder der sie frei ablehnen kann.

    Der vereinbarte Preis und der Empfänger des Honorars ändern sich nicht. Sobald die Mandantin oder der Mandant die Übertragung annimmt, wird die Kollegin oder der Kollege zur Fachperson des Mandats, und die bisherige Fachperson hat keinen Zugang mehr zum Dossier. Die Bewertung der Mandantin oder des Mandanten betrifft die Fachperson, die das Mandat abschliesst.

    Eine Übertragung ist unter anderem während eines Streitfalls ausgeschlossen.