Saanebezirk

Freiburg
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Verifizierte Anwältinnen, Anwälte und Juristen in einem zweisprachigen Kanton – und für jeden Bezirk das Gericht, das Ihren Fall behandelt.
Quelle: Bundesamt für Statistik (BFS), swisstopo
5 Ortsseiten, jede mit ihren Fachpersonen und Behörden, nach Bezirk geordnet.

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Zuerst wer im Kanton tätig ist, dann Fachpersonen, die per Video in Ihrer Sprache beraten.
Alle Fachpersonen im Kanton ansehenTätig im Kanton Freiburg1 Fachperson
Freiburg · Familienrecht
CHF 105.–/h
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Vor der Beratung hilft es zu wissen, wer entscheidet. Hier sind die zuständigen Behörden für den ganzen Kanton und die Bezirke, die sie betreuen, jeweils mit offizieller Website.
Miete
Ein Mietstreit beginnt grundsätzlich vor einer Schlichtungskommission, und der Kanton hat drei davon: die Schlichtungskommission in Mietsachen des Saanebezirks, die Schlichtungskommission in Mietsachen des Sense- und Seebezirks sowie eine gemeinsame Kommission für den Greyerz-, Glane-, Broye- und Vivisbachbezirk. Massgebend ist der Ort der Wohnung. Scheitert die Schlichtung, stellt die Kommission die Klagebewilligung aus. Eine Fachperson für Mietrecht hilft Ihnen, die oft kurzen Fristen einzuhalten.
Zuständige Behörde
Schlichtungskommission in Mietsachen des Saanebezirks
Zuständig für: Saanebezirk
Zuständige Behörde
Schlichtungskommission in Mietsachen des Sense- und Seebezirks
Zuständig für: Sensebezirk, Seebezirk
Zuständige Behörde
Schlichtungskommission in Mietsachen des Greyerz-, Glane-, Broye- und Vivisbachbezirks
Zuständig für: Greyerzbezirk, Glanebezirk, Broyebezirk, Vivisbachbezirk
Passende Situationen
Arbeit
Im Kanton Freiburg hat jedes Bezirksgericht sein eigenes Arbeitsgericht, vom Arbeitsgericht Saane bis zum Arbeitsgericht Sense. Es entscheidet Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmenden: angefochtene Kündigung, ausstehender Lohn, Überstunden oder Arbeitszeugnis. Der Gerichtsstand richtet sich nach dem Sitz des Arbeitgebers oder dem gewöhnlichen Arbeitsort. Vorher prüft eine Fachperson Ihre Unterlagen und die laufenden Fristen.
Zuständige Behörde
Arbeitsgericht Broye
Zuständig für: Broyebezirk
Zuständige Behörde
Arbeitsgericht Glane
Zuständig für: Glanebezirk
Zuständige Behörde
Arbeitsgericht Greyerz
Zuständig für: Greyerzbezirk
Zuständige Behörde
Arbeitsgericht Saane
Zuständig für: Saanebezirk
Zuständige Behörde
Arbeitsgericht See
Zuständig für: Seebezirk
Zuständige Behörde
Arbeitsgericht Sense
Zuständig für: Sensebezirk
Zuständige Behörde
Arbeitsgericht Vivisbach
Zuständig für: Vivisbachbezirk
Passende Situationen
Familie
Die Freiburger Gerichtskreise entsprechen den sieben Bezirken. Trennung, Scheidung, Obhut der Kinder oder Unterhalt gehören deshalb vor das Bezirksgericht Ihres Bezirks, etwa das Bezirksgericht Saane oder das Bezirksgericht Sense. Eine Anwältin für Familienrecht klärt mit Ihnen die Möglichkeiten, die nötigen Unterlagen und die Aussicht auf eine Einigung, bevor ein Verfahren eingeleitet wird.
Zuständige Behörde
Bezirksgericht Broye
Zuständig für: Broyebezirk
Zuständige Behörde
Bezirksgericht Glane
Zuständig für: Glanebezirk
Zuständige Behörde
Bezirksgericht Greyerz
Zuständig für: Greyerzbezirk
Zuständige Behörde
Bezirksgericht Saane
Zuständig für: Saanebezirk
Zuständige Behörde
Bezirksgericht See
Zuständig für: Seebezirk
Zuständige Behörde
Bezirksgericht Sense
Zuständig für: Sensebezirk
Zuständige Behörde
Bezirksgericht Vivisbach
Zuständig für: Vivisbachbezirk
Passende Situationen
Strafrecht
Strafanzeige, Vorladung zur Einvernahme oder Strafbefehl: Die Untersuchung führt die Staatsanwaltschaft des Kantons Freiburg. Erhebt sie Anklage, urteilt grundsätzlich das zuständige Bezirksgericht in Strafsachen. Die Frist für eine Einsprache gegen einen Strafbefehl ist sehr kurz: Ob beschuldigt oder geschädigt, ziehen Sie ohne Verzug eine Strafverteidigerin oder einen Strafverteidiger bei, am besten schon vor der ersten Einvernahme.
Zuständige Behörde
Staatsanwaltschaft
Zuständig für: den ganzen Kanton
Passende Situationen
Unentgeltliche Rechtspflege
Reichen Ihre Mittel für ein Verfahren nicht aus, können Sie unentgeltliche Rechtspflege beantragen. Im Kanton Freiburg richtet sich das Gesuch an das Gericht, bei dem die Sache hängig ist, oder an jenes, das für den Streit zuständig wäre. Sie kann von den Gerichtskosten befreien und die Bestellung einer Anwältin oder eines Anwalts ermöglichen. Eine Fachperson sagt Ihnen, ob Ihre Lage dafür in Frage kommt.
Zuständige Behörde
Unentgeltliche Rechtspflege (Gesuch beim zuständigen Gericht; Verwaltung durch das Amt für Justiz)
Zuständig für: den ganzen Kanton
Ein Feld pro Rechtsgebiet, in dem geprüfte Fachpersonen im Kanton Freiburg tätig sind. Die übrigen Rechtsgebiete bleiben per Videokonferenz zugänglich.
Für diese Rechtsgebiete ist im Kanton noch niemand registriert. Fachpersonen aus anderen Kantonen beraten Sie per Videokonferenz.
Preise auf ora.
Jede Fachperson legt ihr Honorar selbst fest und zeigt es vor jeder Buchung im Profil. Sie bezahlen ora., die die Zahlung im Auftrag der Fachperson entgegennimmt; ora. verrechnet ihre Servicegebühr als separate Position.

Bei jeder Verifizierung halten wir den Namen des Registers und das Datum fest.
Lokale Antworten, geprüft anhand offizieller Quellen. Eine Fachperson kann Ihre Situation im Detail beurteilen.
Alle Fragen ansehenDer Kanton hat zwei Amtssprachen, Französisch und Deutsch, und die Verfahrenssprache richtet sich grundsätzlich nach der Region des Gerichts. Der Sensebezirk ist mehrheitlich deutschsprachig, der Seebezirk zweisprachig, und die Stadt Freiburg lebt selbst in beiden Sprachen. Auf ora. nennt jedes Profil die Sprachen der Fachperson: Sie finden eine Anwältin oder einen Anwalt, der auf Deutsch, Französisch oder in beiden Sprachen arbeitet.
Das hängt vom Bezirk ab, in dem die Wohnung liegt. Die Schlichtungskommission in Mietsachen des Saanebezirks ist für den Saanebezirk mit der Stadt Freiburg zuständig. Die Schlichtungskommission in Mietsachen des Sense- und Seebezirks deckt Sense und See ab, also auch Murten. Eine dritte Kommission ist für Greyerz, Glane, Broye und Vivisbach zuständig, also für Bulle, Romont und Estavayer. Eine Fachperson hilft Ihnen, das Gesuch an die richtige Stelle zu richten.
Ein Entscheid einer kantonalen oder kommunalen Behörde kann grundsätzlich mit Beschwerde an die Verwaltungsgerichtshöfe des Kantonsgerichts weitergezogen werden, innerhalb der Frist am Ende des Entscheids. Je nach Gebiet ist vorher eine Einsprache oder eine Beschwerde an eine andere Behörde nötig. Eine Fachperson für Verwaltungsrecht nennt Ihnen den richtigen Weg und verfasst die Beschwerde.
Der Freiburger Anwaltsverband ist der Berufsverband der Anwaltschaft im Kanton. Die Mitgliedschaft ist etwas anderes als der Eintrag im kantonalen Anwaltsregister, der zur Vertretung vor Gericht berechtigt. Diesen Registereintrag prüft ora., bevor das Profil einer Anwältin oder eines Anwalts erscheint; Juristinnen und Juristen mit Schweizer Rechtsabschluss werden als solche ausgewiesen.
Jede Fachperson legt ihr Honorar selbst fest. Die Honorare der im Kanton Freiburg verfügbaren Anwältinnen, Anwälte und Juristen sehen Sie live auf dieser Seite und in jedem Profil, bevor Sie buchen. Die Servicegebühr von ora. steht auf einer eigenen Zeile und wird nie mit dem Honorar zusammengerechnet; Sie bezahlen die Fachperson direkt. Bei knappen Mitteln beantragen Sie die unentgeltliche Rechtspflege beim Gericht, das mit der Sache befasst ist.
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Wählen Sie ein Rechtsgebiet: Das Verzeichnis zeigt die Fachpersonen, die in Ihrer Nähe tätig sind.