Anwalt in Bern

    Finden Sie in der Bundesstadt eine verifizierte Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt oder eine Juristin – und erfahren Sie, welche Berner Behörde Ihren Fall behandelt.

    • Noch keine Fachperson im Kanton registriert

    Bern liegt im Verwaltungskreis Bern-Mittelland, im Kanton Bern.

    Bern liegt im Verwaltungskreis Bern-Mittelland, im Kanton Bern.

    Vor Ort

    Bern

    Bern ist Bundesstadt und Hauptstadt des zweisprachigen Kantons Bern; hier sitzen das Obergericht und das Verwaltungsgericht des Kantons Bern. Für Streitfälle aus der Stadt und dem Verwaltungskreis Bern-Mittelland ist in erster Instanz das Regionalgericht Bern-Mittelland zuständig – für Zivil- und Strafsachen ebenso wie für Arbeitsstreitigkeiten, denn ein separates Arbeitsgericht gibt es im Kanton nicht. Mietstreitigkeiten beginnen vor der Schlichtungsbehörde Bern-Mittelland, Strafuntersuchungen führt die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern.

    Ob Sie die Beratung auf Deutsch, Französisch oder Englisch wünschen: In jedem Profil sehen Sie Sprachen, Rechtsgebiete und Honorar der Fachperson. Vor dem Regionalgericht Bern-Mittelland wird auf Deutsch verhandelt. Auf ora. ist jede Anwältin und jeder Anwalt im Anwaltsregister eines Kantons überprüft, jede Juristin und jeder Jurist hat einen Schweizer Rechtsabschluss. Sie buchen in einer Berner Kanzlei oder per Video; die Servicegebühr von ora. steht auf einer eigenen Zeile.

    Fachpersonen

    Anwältinnen und Anwälte in Bern

    im Kanton Bern ist noch keine Fachperson registriert. Die folgenden Fachpersonen beraten per Videokonferenz in der ganzen Schweiz.

    Die nächsten zuerst: Kanzleien in Bern, dann Bezirk und Kanton, dann Fachpersonen, die Sie per Videokonferenz in Ihrer Sprache beraten.

    Alle Fachpersonen ansehen
    Justiz in Bern

    Welche Behörde für welchen Streit?

    Bevor Sie sich beraten lassen, hilft es zu wissen, wer entscheidet. Dies sind die zuständigen Behörden für Bern, jeweils mit ihrer offiziellen Website.

    1. Quelle: Bundesamt für Statistik (BFS), swisstopo

      Miete

      Miete: vier regionale Schlichtungsbehörden

      Ein Streit um Mietzins, Mängel oder Kündigung beginnt im Kanton Bern grundsätzlich vor der Schlichtungsbehörde Ihrer Region: Bern-Mittelland, Emmental-Oberaargau, Oberland oder Berner Jura-Seeland. Zuständig ist jene am Ort der Wohnung. Sie hört beide Seiten an und schlägt eine Einigung vor. Scheitert die Schlichtung, erteilt sie die Klagebewilligung für das Regionalgericht. Eine Anwältin oder ein Anwalt hilft bei Gesuch und Fristen.

      • Zuständige Behörde

        Schlichtungsbehörde Bern-Mittelland

        Zuständig für: Verwaltungskreis Bern-Mittelland

        Offizielle Website
    2. Arbeit

      Arbeit: kein eigenes Arbeitsgericht

      Anders als manche Kantone kennt Bern kein separates Arbeitsgericht. Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis – Kündigung, ausstehender Lohn, Überstunden, Arbeitszeugnis – beurteilen die vier Regionalgerichte, in der Regel nach einem Schlichtungsversuch. Massgebend ist die Gerichtsregion: Für Thun und Interlaken etwa ist das Regionalgericht Oberland zuständig, für Langenthal und Burgdorf das Regionalgericht Emmental-Oberaargau. Eine Fachperson prüft vorher Unterlagen und Fristen.

      • Zuständige Behörde

        Regionalgericht Bern-Mittelland

        Zuständig für: Verwaltungskreis Bern-Mittelland

        Offizielle Website
    3. Familie

      Familie: das Regionalgericht Ihrer Region

      Trennung, Scheidung, Obhut und Unterhalt der Kinder: In erster Instanz entscheidet das Regionalgericht – Bern-Mittelland, Emmental-Oberaargau, Oberland oder Berner Jura-Seeland. Im Verwaltungskreis Berner Jura werden die Verfahren auf Französisch geführt, im Verwaltungskreis Biel/Bienne auf Deutsch oder Französisch. Eine erste Beratung klärt Ihre Möglichkeiten, die nötigen Unterlagen und die Aussicht auf eine Einigung, bevor ein Verfahren beginnt.

      • Zuständige Behörde

        Regionalgericht Bern-Mittelland

        Zuständig für: Verwaltungskreis Bern-Mittelland

        Offizielle Website
    4. Strafrecht

      Strafrecht: Staatsanwaltschaft, dann Regionalgericht

      Strafanzeige, Vorladung zur Einvernahme oder Strafbefehl: Die Untersuchung führt die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern. Kommt es zur Anklage, urteilt in erster Instanz das Regionalgericht der betroffenen Region. Gegen einen Strafbefehl können Sie Einsprache erheben, die Frist ist jedoch kurz. Sie dürfen sich bei jeder Einvernahme anwaltlich begleiten lassen – nehmen Sie deshalb früh Kontakt mit einer Fachperson auf.

      • Zuständige Behörde

        Staatsanwaltschaft des Kantons Bern

        Zuständig für: den ganzen Kanton

        Offizielle Website
    5. Unentgeltliche Rechtspflege

      Unentgeltliche Rechtspflege: Gesuch beim Gericht

      Reichen Ihre Mittel für ein Verfahren nicht aus und ist Ihr Anliegen nicht aussichtslos, können Sie unentgeltliche Rechtspflege beantragen. Das Gesuch richtet sich an das Gericht, bei dem die Sache hängig ist oder anhängig gemacht werden soll – im Kanton Bern meist das Regionalgericht. Sie kann von Gerichtskosten befreien und die Bestellung einer Anwältin oder eines Anwalts umfassen. Eine Fachperson sagt Ihnen, ob Ihre Lage dafür in Frage kommt.

      • Zuständige Behörde

        Unentgeltliche Rechtspflege (Gesuch beim zuständigen Gericht)

        Zuständig für: den ganzen Kanton

        Offizielle Website
    Rechtsgebiete

    Rechtsgebiete in Bern

    Ein Feld pro Rechtsgebiet, in dem geprüfte Fachpersonen im Kanton Bern tätig sind. Die übrigen Rechtsgebiete bleiben per Videokonferenz zugänglich.

    Noch keine Fachperson im Kanton Bern

    Für diese Rechtsgebiete ist im Kanton noch niemand registriert. Fachpersonen aus anderen Kantonen beraten Sie per Videokonferenz.

    • Familienrecht
    • Arbeitsrecht
    • Handelsrecht
    • Vertragsrecht
    • Immobilienrecht
    • Mietrecht
    • Strafrecht
    • Ausländerrecht
    • Erbrecht
    • Immaterialgüterrecht
    • Versicherungsrecht
    • Steuerrecht
    • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht
    • Verwaltungsrecht
    • Datenschutz
    • Schiedsgerichtsbarkeit
    Häufige Situationen

    Die häufigsten Anliegen

    Sechs häufige Situationen aus den Rechtsgebieten, in denen im Kanton Bern die meisten Fachpersonen tätig sind.

    1. 01ArbeitsrechtMissbräuchliche Kündigung
    2. 02MietrechtMietzinserhöhung
    3. 03Scheidung und FamilieEinvernehmliche Scheidung
    4. 04Betreibung und SchuldenRechtsvorschlag gegen einen Zahlungsbefehl
    5. 05AusländerrechtAufenthaltsbewilligung B in der Schweiz
    6. 06StrafrechtVorladung durch die Polizei

    Preise auf ora.

    Zwei Positionen, nie eine Summe

    Jede Fachperson legt ihr Honorar selbst fest und zeigt es vor jeder Buchung im Profil. Sie bezahlen ora., die die Zahlung im Auftrag der Fachperson entgegennimmt; ora. verrechnet ihre Servicegebühr als separate Position.

    • Honorar der FachpersonVon der Fachperson festgelegt, an sie ausbezahlt
    • Servicegebühr von ora. (nicht rückerstattbar)Eine separate Position, an ora. bezahlt
    Die Zahlung, Schritt für Schritt
    1. Sie wählen einen Termin
    2. Sie bezahlen ora., die die Zahlung für die Fachperson entgegennimmt
    3. Die Arbeit findet statt
    4. Bei Meinungsverschiedenheiten vermittelt ora.

    Kantonale Anwaltsregister, von Hand geprüft

    • Genf
    • Waadt
    • Neuenburg
    • Freiburg
    • Wallis
    • Jura

    Bei jeder Verifizierung halten wir den Namen des Registers und das Datum fest.

    Häufige Fragen

    Ihre Fragen in Bern

    Lokale Antworten, geprüft anhand offizieller Quellen. Eine Fachperson kann Ihre Situation im Detail beurteilen.

    Alle Fragen ansehen
    Was kostet eine Anwältin oder ein Anwalt in Bern?

    Jede Anwältin, jeder Anwalt und jede Juristin legt das Honorar selbst fest; es hängt vom Rechtsgebiet, vom Aufwand und von der Erfahrung ab. Die Honorare der Fachpersonen, die in Bern beraten, sehen Sie live auf dieser Seite und in jedem Profil, bevor Sie buchen. Die Servicegebühr von ora. steht auf einer eigenen Zeile und wird nie mit dem Honorar zusammengerechnet.

    Wo reiche ich in Bern ein Schlichtungsgesuch in Mietsachen ein?

    Für eine Wohnung oder ein Geschäftslokal in Bern ist die Schlichtungsbehörde Bern-Mittelland zuständig. Ein Streit um Mietzins, Nebenkosten, Mängel oder eine Kündigung beginnt grundsätzlich dort: Die Behörde hört beide Seiten an und sucht eine Einigung. Gelingt sie nicht, erteilt sie die Klagebewilligung, und die Sache kann an das Regionalgericht Bern-Mittelland gehen. Die Fristen im Mietrecht sind kurz – lassen Sie Ihr Gesuch früh prüfen.

    Gibt es in Bern ein Arbeitsgericht?

    Nein, der Kanton Bern kennt kein separates Arbeitsgericht. Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis in Bern beurteilt das Regionalgericht Bern-Mittelland, in der Regel nach einem Schlichtungsversuch. Kündigung, ausstehender Lohn, Überstunden oder ein unvollständiges Arbeitszeugnis: Eine Anwältin oder ein Anwalt für Arbeitsrecht prüft vorher Ihre Unterlagen und die Fristen und sagt Ihnen, ob sich ein Verfahren lohnt.

    Ist das Bundesgericht in Bern?

    Nein. Bern ist Bundesstadt, das Bundesgericht hat seinen Sitz jedoch in Lausanne und entscheidet nur als letzte Instanz. In Bern sitzen die kantonalen Rechtsmittelinstanzen: das Obergericht für Zivil- und Strafsachen und das Verwaltungsgericht des Kantons Bern für Verwaltungssachen. Ein Verfahren beginnt aber fast immer vor dem Regionalgericht Bern-Mittelland oder einer Schlichtungsbehörde.

    Gilt für Köniz, Ostermundigen oder Muri dasselbe Gericht wie in Bern?

    Ja. Köniz, Ostermundigen, Muri bei Bern, Zollikofen, Belp, Münsingen und Worb gehören wie die Stadt zum Verwaltungskreis Bern-Mittelland. Für alle ist das Regionalgericht Bern-Mittelland zuständig, für Mietsachen die Schlichtungsbehörde Bern-Mittelland. Eine Kanzlei in der Stadt kennt deshalb die Behörden der ganzen Agglomeration, und den Termin können Sie auch per Video wahrnehmen.

    Die Staatsanwaltschaft hat mich vorgeladen – was tun?

    Strafuntersuchungen in Bern führt die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern; kommt es zur Anklage, urteilt das Regionalgericht Bern-Mittelland. Ob Sie beschuldigt oder geschädigt sind: Sie dürfen sich bei der Einvernahme anwaltlich begleiten lassen. Nehmen Sie am besten vor dem Termin Kontakt auf, damit die Fachperson Ihnen Ihre Rechte erklärt und die Einvernahme mit Ihnen vorbereitet. Gegen einen Strafbefehl gilt eine kurze Einsprachefrist.

    Nächster Schritt

    Ihre Fachperson in Bern finden

    Wählen Sie ein Rechtsgebiet: Das Verzeichnis zeigt die Fachpersonen, die in Ihrer Nähe tätig sind.

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